Förder-Assistent

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Gefördert werden

Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp und damit in Zusammenhang errichtete neue Stromspeicher (mind. 0,5 kWh/kWp, max. 50 kWh/Anlage). Die Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern allein ist nicht förderfähig. Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc.


Antragstellung

Anträge können online zu den jeweiligen Fördercalls (siehe Förderkalender) eingebracht werden.


Nähere Information und Förderkriterien

EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10

OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
 


Gefördert werden

Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktkosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Für PV-Anlagen werden Marktprämien im Rahmen eine Ausschreibung (mind. 2x/Jahr) ermittelt und als Zuschuss gewährt.


Die Erzeugung von Strom aus neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von jeweils mehr als 10 kWp ist durch Marktprämie förderfähig. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich. Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.


Förderhöhe

Aktualisierte Informationen (Verordnungen, Ausschreibungen, etc.) im Zusammenhang mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mittels Marktprämie, werden laufend auf der Internetseite der Förderstelle veröffentlicht, sobald diese zur Verfügung stehen.


Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at


Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.


Gefördert werden

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.


Förderhöhen

  • Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
  • Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Förderkriterien

  • Mindestgröße des Speichers: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW
  • Maximale Größe des Speichers: unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Speicher
T: 01/31 6 31-730, speicher@kommunalkredit.at, www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden zur Förderung



  • PV-Anlagen bis 1.000 kWp sind energierechtlich bewilligungsfrei (Oö. ElWOG) 
  • seit 1.1.2018 ("kleine Ökostrom-Novelle") ist keine Anerkennung als Ökostrom-Anlage mittels eigenem "Anerkennungsbescheid" mehr erforderlich. Der Netzzugang zum öffentlichen Stromnetz sowie die Vergabe einer Einspeise-Zählpunktnummer sind jetzt direkt beim zuständigen Stromnetzbetreiber zu beantragen.
  • Nach Vorliegen der Einspeise-Zählpunktnummer kann auf der Homepage der jeweiligen Förderstelle - unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderungsrichtlinien - ein entsprechender Online-Förderantrag gestellt werden.
  • Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters ab einer Größe von 400 kW

Gegebenenfalls baurechtliche Anzeigepflicht für PV-Anlagen bei der Standortgemeinde beachten. Für PV-Anlagen bis 1.000 kW besteht Anzeigepflicht, wenn

  • sie frei stehen und deren Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt ODER
  • soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage (Fassade, Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen

Gefördert werden

  • Elektro-, Brennstoffzellen und Hybridfahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung (Klasse N1) 
  • E-Zweiräder (E-Mopeds und E-Motorräder, Klassen L1e und L3e)
  • E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
  • Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel)

Förderkriterien

  • Gewährung des "E-Mobilitätsbonusanteil" durch den Fahrzeughändler (außer bei E-Leichtfahrzeugen)
  • mindestens 60 km vollelektrische Reichweite 
  • max. 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 
  • Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
  • Plug-In-Hybrid -Fahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer werden nicht gefördert, wenn sie über einen Dieselantrieb verfügen. 

Förderhöhe

  • vollelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge: 3.000 Euro plus 2.000 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Range Extender/Reichweitenverlängerer: 1.250 Euro plus 1.250 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers 
  • E-Motorräder (L3e ≤ 11 KW): 700 Euro plus 500 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Motorräder (L3e > 11 KW): 1.400 Euro plus 500 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Mopeds: 450 Euro plus 350 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Leichtfahrzeuge: 1.300 Euro

Antragstellung

  • 2-stufiges Verfahren
    • Schritt 1 - Registrierung bis 31.03.2024 in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets
    • Schritt 2 - Antragstellung
  • ​​​​​​​Innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen.

Bonus für private E-Ladeinfrastruktur

  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) oder ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel können auch separat (unabhängig vom Fahrzeugkauf) zur Förderung beantragt werden.

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733


Gefördert werden

  • Elektro-Transporträdern und Transporträder
  • Elektro-Falträder und Falträder (bei Nachweis über eine ÖV-Jahresnetzkarte)

Förderkriterien

  • Gewährung des "E-Mobilitätsbonusanteil" durch den Sportfachhändler
  • Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
  • Transporträder dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.

Förderhöhe (max. 50%)

  • (E)-Transporträder: 850 Euro plus 150 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Sportfachhändlers + ein großes Fahrradservice
  • (E)-Klappräder: 450 Euro plus 150 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Sportfachhändlers + ein großes Fahrradservice

Laufzeit

  • bis 31. März 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung (Seite 16)
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733


Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW
  • Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW bei oö. Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichische Gemeinden.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt:

  • 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden

Bonus:

  • Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
  • Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw. teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden.
  • Die Zuschläge sind kumulierbar.

Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für:

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
  • Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen maximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten

Antragstellung


Laufzeit

  • bis 30.03.2024 oder mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes

Information und Förderkriterien:

Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01


Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.


Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und die Installation der erforderlichen Basis-Infrastruktur einer Lademöglichkeit für E-Autos in einer Wohnanlage mit mehr als drei Wohneinheiten.


Förderhöhe

Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der Netto-Anschaffungskosten und maximal 5.000 Euro.


Laufzeit

bis 31. Dezember 2023 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets


Information und Antragsstellung

Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01


Die Förderaktion für E-PKW wurde beendet. Weitere Informationen siehe www.umweltfoerderung.at.

Gefördert wurden

Gefördert wurden PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung N1 (höchstzulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,0 Tonnen) mit einem Kaufvertrag vom Zeitraum 14.03.2022 - 31.12.2022.


Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden​​​​​​​ zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert werden

Gefördert werden Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung N1 (höchstzulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,0 Tonnen).

Die geförderten Fahrzeuge müssen als Taxi zur Personenbeförderung, Carsharingfahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder in sozialen Einrichtungen zum Einsatz kommen.


Laufzeit

  • bis 31.03.2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden​​​​​​​ zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert wird die Anschaffung von:

  • Elektro-Zweirädern der Klassen L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorrädern)
  • E-Leichtfahrzeugen (L2e, L5e, L6e, L7e)
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge (N1)
  • E-Kleinbusse (M1)

Laufzeit

  • bis 31. März 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

bzw. im Leitfaden​​​​​​​ zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert. Ladeinfrastruktur wird unabhängig vom Fahrzeugkauf gefördert.


Laufzeit

  • bis 31. März 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte im Bereich E-Zweiräder sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Laufzeit

  • bis 31. März 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets (Antragstellung VOR Umsetzung der Maßnahmen)

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Verkehr und Mobilität, T: 01/31 6 31-716
www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden (Teil B) zur Förderung

 

 


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 - 714


Gefördert werden Holzheizungen

  • ab 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage.

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  "Kesseltausch/Neuanschaffung  ≥ 100kW bzw. Mikronetz": T: 01/31 6 31-719


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse
  • thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.

Die förderungsfähigen Kosten setzten sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Biomasse – KWK und Holgaserzeugung: T: 01/31 6 31-719 und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse
  • thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Förderhöhe

  • bis 50 % der Bundesförderung, maximal jedoch 200.000 Euro pro Anlage
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Antragstellung

  • VOR Durchführung der Maßnahme (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • Hackschnitzel-Anlagen und Brennwert-Anlagen müssen über einen Pufferspeicher verfügen.
  • Erfüllen der Emissionsgrenzwerte des Österreichischen Umweltzeichens nach der Richtlinie UZ 37 erfüllen
  • Regelmäßige Wartung der Anlage (mind. 1x jährlich für 10 Jahre)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 10 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 20 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus:
      • 750 Euro je Prozent über 90 - 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
      • 1.000 Euro je Prozent über 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von

  • biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden (für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden)
  • innerbetriebliche Mikronetze zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude (für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen)

Förderkriterien

  • Hackschnitzel-Anlagen müssen über einen Pufferspeicher verfügen.
  • Erfüllen der Emissionsgrenzwerte des Österreichischen Umweltzeichens nach der Richtlinie UZ 37 erfüllen
  • Regelmäßige Wartung der Anlage (mind. 1x jährlich für 10 Jahre)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 10 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 20 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus:
      • 750 Euro je Prozent über 90 - 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
      • 1.000 Euro je Prozent über 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

  • Errichtung oder Ausbau kleiner Biomassewärmeanlagen
  • Umrüstung von bereits bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen ...); ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte

Förderhöhe

Zuschuss zu den Investitionen im Ausmaß von 35 % der anrechenbaren Kosten


Antragstellung

Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714
•    Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
•    Gemeinden: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  "Solaranlage ab 100 m2 und Anlagen für Kühlung ": T: 01/31 6 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen < 100 m² Bruttokollektorfläche zur:

  • Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
  • Prozesswärme-Bereitstellung (ab 20 m2 Bruttokollektorfläche)
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung und zur Wärme- und Kältebereitstellung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Förderkriterien

  • Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie
  • Mindestanlagengröße:
    • Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 5 m2 Bruttokollektorfläche und 250 Liter Speichervolumen  
    • Sonstige Einsatzzwecke:
      • 10 m2 Bruttokollektorfläche bei Flachkollektoren
      • 7 m2 bei Vakuumkollektoren
      • 50 Liter Wärmespeichervolumen/m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Nicht gefördert werden Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 20 % der Bundesförderung
    • Neuanlage für sonstige Einzelzwecke: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche zur:

  • Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
  • Prozesswärme-Bereitstellung
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung und zur Wärme- und Kältebereitstellung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Förderkriterien

  • Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie
  • Mindestpufferspeichervolumen: 50 Liter/m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Nicht gefördert werden Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 20 % der Bundesförderung
    • Neuanlage für sonstige Einzelzwecke: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Grundkurs für EnergieberaterInnen

12. – 14. März 2019, 19. – 21. März 2019, 26. März 2019, Prüfung: 12. April 2019

World Sustainable Energy Days 2019

27. Februar 2019 - 01. März 2019


International Training Seminar

3 December 2018 - 6 December 2018

Grundkurs für EnergieberaterInnen

13. – 15. März, 20. – 22. März, 5. April, Prüfung: 27. April 2018

Europäische Energieeffizienz Konferenz

28. Februar 2018 - 2. März 2018

Young Energy Researchers Conference

28. Februar 2018 - 1. März 2018

Europäische Pelletskonferenz

28. Februar 2018 - 1. März 2018


Trainingsseminar "Photovoltaik für KindergartenpädagogInnen"

12. Dezember 2017

Kurz-Trainingsseminar "Update OIB Richtlinie 6"

05. Dezember 2017

Trainingsworkshop "Beleuchtungslösungen für Betriebe"

30. November 2017

Kurz-Trainingsseminar "Energieförderungen im Eigenheim"

29. November 2017

Innovationsforum Energieeffiziente Produktion

13. November 2017

Kurz-Trainingsseminar "Update OIB Richtlinie 6"

09. November 2017

Kurz-Trainingsseminar "fGEE und Energieausweis"

25. Oktober 2017

Trainingsseminar "Elektromobilität für Betriebe"

24. Oktober 2017

Trainingsseminar "Photovoltaik für KindergartenpädagogInnen"

10. Oktober 2017

Kurz-Trainingsseminar "Energieförderungen für Betriebe"

28. September 2017

Trainingsseminar "Elektromobilität & Wohngebäude"

20. September 2017

Unternehmer-Forum Linz "Energiekosten senken"

18. September 2017

Kurz-Trainingsseminar "Barrierefreies Bauen"

14. September 2017

Trainingsseminar "Flachdächer – richtig ausgeführt"

28. Juni 2017

Trainingsseminar "Elektromobilität für Betriebe"

27. Juni 2017

Trainingsseminar "Intelligente Gebäudeleittechnik für Betriebsgebäude"

20. Juni 2017

Innovationsforum "Energietechnologien: Von der Forschung auf den Markt"

08. Juni 2017

Kurz-Trainingsseminar "Fußbodenaufbau"

08. Juni 2017

Trainingsseminar "Photovoltaik für KindergartenpädagogInnen"

23. Mai 2017

Trainingsseminar "Warmwasserbereitung – Energieeffizienz und Hygiene"

16. Mai 2017

Informationsveranstaltung "Neue Energieförderungen für Gemeinden"

11. Mai 2017

Kurz-Trainingsseminar "Elektromobilität & Wohngebäude"

09. Mai 2017

Kurz-Trainingsseminar "Barrierefreies Bauen"

04. Mai 2017

Kurz-Trainingsseminar "Flachdächer – richtig ausgeführt"

25. April 2017

Trainingsseminar "Betonkernaktivierung"

06. April 2017

Informationsveranstaltung "Neue Energieförderungen für Betriebe"

21. März 2017

Grundkurs für EnergieberaterInnen

14. März 2017 - 04. April 2017

Kurz-Trainingsseminar "Vollwärmeschutz"

14. März 2017

Trainingsseminar "Photovoltaik für KindergartenpädagogInnen"

09. März 2017

Europäische "Energy Efficiency Watch" Konferenz

03. März 2017

Internationale Konferenz "E-Mobilität & smarte Gebäude"

03. März 2017

Konferenz "Energieeffizienz-Dienstleistungen"

02. - 03. März 2017

Europäische Niedrigstenergie-Gebäude Konferenz

02. - 03. März 2017

Young Researchers Conference: Energy Efficiency & Biomass

01. - 02. März 2017

Europäische Pelletskonferenz

01. - 02. März 2017

Europäische Forschungskonferenz: Gebäude

01. März 2017

Europäische Energieeffizienz Konferenz

01. - 03. März 2017

Kurz-Trainingsseminar "fGEE – der Gesamt-Energieeffizienzfaktor im Energieausweis"

09. Februar 2017

Trainingsseminar "Smart Homes – Gebäudeautomation und Energieeffizienz"

07. Februar 2017

Trainingsseminar "Solar-Stromspeicher in privaten Haushalten"

02. Februar 2017

Kurz-Trainingsseminar "Heizsysteme & Haustechnik im Energieausweis"

31. Jänner 2017

Kurz-Trainingsseminar "Energie Know-How für Banken"

26. Jänner 2017

Trainingsseminar "Straßenbeleuchtung mit LED"

17. Jänner 2017


Gefördert wird

die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Bestandswohngebäuden bis 3 Wohnungen sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt


Förderkriterien

  • Mindestgröße der thermischen Solaranlage: 4 m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Die Förderung kann unabhängig vom bestehenden Heizsystem beantragt werden.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Förderhöhe

  • abhängig von der Bruttokollektorfläche (bei Erstinstallation):
    • 4 bis 10 m2: pauschal 1.750 Euro
    • 11 bis 19 m2: 175 Euro/m²
    • ab 20 m2: pauschal 3.500 Euro
  • bei Kollektortausch: pauschal 700 Euro
  • max. 50% der förderfähigen Kosten

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung
  • online inkl. technischem Datenblatt als Upload

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01


Gefördert wird im Rahmen der Förderung "raus aus Öl und Gas" die Errichtung einer thermischen Solaranlage gleichzeitig mit dem Tausch des Heizsystems (Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem).


Förderhöhe

  • 1.500 Euro zusätzlich zur Förderung für den Tausch des Heizsystems

Laufzeit

  • bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.at​​​​​​​​​​​​​​​​​und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31 -735


Gefördert werden

Gefördert werden natürliche und juristische Personen (auch Wohnbauträger) und landwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung wird gewährt für den Einbau und die Erneuerung von Biomasseheizungen.


Förderkriterien

  • Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Gefördert werden nur Heizsysteme, die ausschließlich auf Biomassebasis betrieben werden.
  • Es müssen förderbare Kosten in der Höhe von mind. 4.400 Euro netto vorliegen.

Förderhöhe

Maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten

Pellets- und Hackgutheizanlagen:

  • Neuanlage/Erneuerung: 1.400 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900 Euro

Scheitholzheizung:

  • Neuanlage/Erneuerung: 1.200 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700 Euro

Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:

  • Neuanlage/Erneuerung: 2.700 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200 Euro

Bonus Tankentsorgung:

  • bei gleichzeitiger Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe: 100% der Nettokosten und bis zu maximal 1.000 Euro

Zuschlag/Bonus-Förderung für Private:

  • Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro
  • Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.

Antragstellung

  • online innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungslegung
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2023

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
0 732 77 20-115 01, lfw.Post(at)ooe.gv.at


Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

​​​​​​​Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • bis zu 7.500 Euro
  • max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Zuschlag bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) + 2.000 Euro
  • Solarbonus: +1.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at​​​​​​​​​​​​​​ ​​​​​​ und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31 -735


Gefördert werden

Zur Landesförderung für Biomasse-Einzelanlagen gibt es für Privatpersonen einen Zuschlag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen.


Förderkriterien

Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.


Förderhöhe

5.000 Euro Erhöhungsbeitrag


Antragstellung

Im Rahmen der Antragstellung für Biomasse-Einzelanlagen (online)


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
T: 0732-7720-11501
lfw.Post(at)ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at


Gefördert wird

der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe.


Förderkriterien

  • Die Wärmepumpe muss eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) bzw.150 % (35° C) aufweisen.
  • Die Wärmepumpe muss über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem EHPA verfügen.
  • Fördervoraussetzung sind Betrieb der Wärmepumpe mit erneuerbarer Strom oder eine mind. 3 kW PV- oder mind. 4 m2 Solarwärme-Anlage
  • Bei Luftwärmepumpen sind die Schallimissonsanforderungen einzuhalten.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.
  • Wenn ein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern in einem Umkreis von max. 35 m technisch/wirtschaftlich möglich ist, wird keine Förderung für Wärmepumpen gewährt.

Förderhöhe

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (max. 1.700 Euro)
  • Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Tiefenbohrung (Erdwärmesonde):
    • wenn ηs ≥ 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 150 % (55° C): 170 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 2.800 Euro)
    • wenn ηs ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 125 % und < 150 % (55° C): 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 1.700 Euro)
  • Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe: 100 % der Nettoentsorgungskosten, maximal 1.000 Euro

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung
  • online  (inkl. technischem Datenblatt als Upload)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01


Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • bis zu 7.500 Euro
  • max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Zuschlag bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) + 2.000 Euro
  • Solarbonus: +1.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-735


Gefördert wird

der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz.


Förderkriterien

  • Die Wärme muss ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder sonstige Abwärme stammen.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Förderhöhe

  • 140 Euro/kW Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag (maximal 2.800 Euro)
  • max. 50% der förderfähigen Kosten
  • Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe: 100 % der Nettoentsorgungskosten, maximal 1.000 Euro.

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung
  • online inkl. technischem Datenblatt als Upload

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-14501

 


Gefördert wird

Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

​​​​​​​Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe (max. 50 %)

  • bis zu 7.500 Euro
  • max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten (inkl. Anschlussgebühren)
  • dazu neuer Bonus möglich, der Ortskernzuschlag bei Anschluss an hocheffiziente Fernwärme in erdgasversorgten Gebieten (plus max 2.000 Euro)
  • Zuschlag bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) + 2.000 Euro (nicht mit Ortskern-Zuschlag kombinierbar)
  • Solarbonus: +1.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

  • bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31 -735


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung oberste Geschossdecke/des Daches, Fenstertausch) als auch umfassende Sanierungen. Ansuchen können Unternehmen, Vereine,  konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Laufzeit

bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets


Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

  • Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden sowie
  • die Errichtung von gebäudeintegrierten Photovoltaik-Systemen im Zuge der thermischen Gebäudesanierung.

Gefördert wird nur die umfassende Sanierung zur Unterschreitung der OIB-Anforderungen. Ansuchen können natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, erfasst werden.


Förderkriterien

  • HWBRef,RK ≤ 22 x (1+2,5 / lc) x Hcorr und fGEE ≤ 0,90 
  • Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • max. 12 % der vom Bund ermittelten energierelevanten Förderbasis
  • Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 100.000 Euro limitiert.

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen

  • thermische Sanierung
  • klimafreundliche Heizung - Anschluss an Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe

Laufzeit

  • Eine Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz. Ansuchen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Laufzeit

  • Einreichung bis 24.02.2023,12:00 Uhr

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Mustersanierung
​​​​​​​www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Ansuchen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise: T: 01/31 6 31-712

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Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723 und T: 01/31 6 31 -714

 


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung. Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Förderungsfähige Maßnahmen

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft)
  • Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Förderkriterien

  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein (Informationen zur Bundesförderung)
  • Mindestens fünf Jahren nach Fertigstellung: Aufzeichnungen über eingesparte Energieträger (Heizöl, Gas, Strom etc.) zur Darstellung des erzielten Einspareffektes
  • Nicht gefördert werden contractingfinanzierte Maßnahmen von Contracting-Nehmern! Für diese Projekte besteht die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des "ECP - Energie Contracting Programms Oberösterreich"

Förderhöhe

  • 25 % der Bundesförderung
  • Zuschläge: KMU-Zuschlag: 20% Mittlere Unternehmen / 30% Kleinstunternehmen)


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden unter anderem

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und Lüftungsanlagen
  • andere Wärmerückgewinnung und Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen z. B. von Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Förderkriterien

  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein (Informationen zur Bundesförderung)

  • Mindestens fünf Jahren nach Fertigstellung: Aufzeichnungen über eingesparte Energieträger (Heizöl, Gas, Strom etc.) zur Darstellung des erzielten Einspareffektes


Förderhöhe

  • 25 % der Bundesförderung
  • Kumulierbare Zuschläge:

    • KMU-Zuschlag: 20% Mittlere Unternehmen / 30% Kleinstunternehmen)
    • Effizienz-Zuschlag: 40 % bei einer spezifischen Energieeinsparung von mindestens 30 % gemessen am Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen)
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01


Worum geht es?

Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Fördergegenstand A)
    für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
  • Fördergegenstand B)
    Informationsmaßnahmen
    der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
  • Fördergegenstand C)
    Anlagenoptimierung
    wie
    Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse
    • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen
    • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z.B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
    • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Wie hoch ist die Förderung?

Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND A)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung80% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung10.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

Technische Kriterien:

  • Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse ist eine kostenlose Grobanalyse durch den OÖ Energiesparverband (ESV) durchzuführen.
  • Die detaillierte technische Analyse ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
  • Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Einsparung als auch die Wirtschaftlichkeit der konkreten Maßnahmen enthalten.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND B)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung2.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.

Technische Kriterien:

  • Auf Einladungen ist das Logo Land OÖ in ausreichender Größe zu platzieren.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND C)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung3.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:

  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inkl. Strom, Gas und Wasser
  • Einbau von hocheffizienten Zirkulationspumpen und Umwälzpumpen
  • Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohrsystemen in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
     

Technische Kriterien:

  • Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
  • Das Beratungsprotokoll/Konzept dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
  • Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mindestens 5 Jahre, max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage - KEINE Förderung für NEUANLAGEN.
  • Pro Jahr können max. 3 Anlagen/Gebäude–Standorte zur Förderung beantragt werden.
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
  • Die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss entweder
    • im Rahmen einer Beratung durch den OÖ Energiesparverband oder
    • von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt werden
  • Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss eine prognostizierte Energieeinsparung ersichtlich sein.
  • Die Optimierungsmaßnahmen müssen von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt worden sein. [Hinweis: Die durchgeführten Maßnahmen müssen in der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes enthalten sein!]
  • Beratungsprotokoll
  • Umsetzungsprotokoll

Wo erfolgt die Antragstellung?

  • Der Förderungsantrag an das Land Oberösterreich ist VOR Durchführung der Maßnahmen im Wege des OÖ Energiesparverbandes einzureichen.
  • Der Förderbetrag wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Abrechnungsunterlagen sowie den Berechnungen der Energieeinsparung ausbezahlt.
  • Laufzeit: bis 31. Dezember 2019 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)

Weitere Information

OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at, www.energiesparverband.at

DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at

Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at

Amt der Oö. Landesregierung,
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at


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Hinweis

Gefördert werden

Gefördert werden u.a. elektrisch betriebene Wärmepumpen mit weniger als 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714


Gefördert werden

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung mit weniger als 100 kW.  Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) muss gewährleistet sein (Wärmemengenzähler, Stromzähler für Verdichter und Hilfsenergie).
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 20 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 30 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über 200 % ETA s
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung ab 100 kW.  Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) muss gewährleitet sein (Wärmemengenzähler, Stromzähler für Verdichter und Hilfsenergie).
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 20 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 30 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über 200 % ETA s
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714


Gefördert werden

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723



Gefördert wird

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von bestehenden oder neuen Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und sich in Gebieten befinden, die nicht durch eine bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können, insbesondere

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:

  • Realisierung von Ansätzen zur Reduktion niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
  • Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
  • Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
  • Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Innovative Nahwärmenetze, T: 01/31 6 31-719, und im Informationsblatt​​​​​​​ zur Förderung



Gefördert wird

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und welche im Rahmen der Bundesförderung "Innovative Heizzentralen und Verteilnetze" von der Bundesförderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) positiv beurteilt wurden.


Förderhöhe

  • Basisförderung: 25 % der Bundesförderung
  • Zuschläge:
    • 20 % Mittlere Unternehmen
    • 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
  • Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 200.000 Euro limitiert.

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel 

Antragstellung

  • Die Antragstellung ​​​​ VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
​​​​​​​T: 0732-7720-145 01



Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Nahwärmeversorgung: T: 01/31 6 31-719​​​​​​​ und im Informationsblatt zur Förderung



Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 


Förderkriterien

  • nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 % und Land 40 % vorsieht

Förderhöhe


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen)
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger bis 100 KW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger von mehr als 100 kW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert wird unter anderem die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10 % Energieeinsparung (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik). Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Förderkriterien

  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein (Informationen zur Bundesförderung)
  • Mindestens fünf Jahren nach Fertigstellung: Aufzeichnungen über eingesparte Energieträger (Heizöl, Gas, Strom etc.) zur Darstellung des erzielten Einspareffektes

Förderhöhe

  • 25 % der Bundesförderung
  • Kumulierbare Zuschläge:
    • KMU-Zuschlag: 20 % Mittlere Unternehmen / 30 % Kleinstunternehmen)
    • Effizienz-Zuschlag: 40 % bei einer spezifischen Energieeinsparung von mindestens
      30 % gemessen am Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung
    z.B. Bestellung von Anlagenteilen)
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01



Nutzen Sie die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung beim Neubau!

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns.

Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  

Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)

Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.

Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

Beispiele für Fragestellungen in der Neubauberatung:

  • Heizsystem
  • Optimale Wärmedämmung
  • Energiekennzahlen und Anforderung an die Wohnbauförderung
  • Bauen mit der Sonne
  • effiziente Elektrogeräte und niedrige Stromkosten
  • Optimierung der  Energiekosten  
  • ökologische Dämmstoffe
  • Wohnraumlüftung
  • gute und effiziente Beleuchtung
     
  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

0800-205 206 Ihr heißer Draht zum schnellen Rat!

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt

Wie wird gefördert:

  1. Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und variabler Verzinsung.
  2. Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren und einer Fixverzinsung.
  3. Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 36 % des Zuschusses zu einem Hypothekardarlehen.

Für allgemeine Fragen zur Eigenheimneubauförderung (Förderhöhen, Einkommensgrenzen etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143, www.land-oberoesterreich.gv.at.

Anforderungen an den Energiestandard

Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.

 maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK
Standardhaus

HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤ 0,85

Basisförderung: 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)

Niedrigenergiehaus
Mindeststandard ab 1.9.2020*

HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) und fGEE,RK ≤ 0,80

Basisförderung: 10.800 Euro Zuschuss zu 80.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)
bzw. 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (bis 31.12.2020)

Optimalenergiehaus
Mindeststandard ab 1.1.2021*

HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) und fGEE,RK ≤ 0,75

Basisförderung: 11.600 Euro Zuschuss zu 85.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)
bzw. 10.800 Euro Zuschuss zu 80.000 Euro Darlehen (bis 31.12.2020)
bzw. 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (ab 01.01.2021)

*Die Erhöhungsbeträge von 5.000,- Euro für das Niedrigenergiehaus bzw. weitere 5.000,- Euro für das Optimalenergiehaus werden solange gewährt, bis diese Standards nicht ohnehin als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Es gilt das Datum des Ansuchens um Baubewilligung bzw. das Datum der Eingabe um Baufreistellung bei der Baubehörde/Gemeinde.

Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.

  1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener  Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizung) sind nach Möglichkeit entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren, sofern nicht eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird;
  2. Fern-/Nahwärme, sofern sie ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus  erneuerbaren Quellen beruht;
  3. Fern-/Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABI. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S.50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt;
  4. Wärmepumpen, die nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU zertifiziert sind (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40°C beträgt. Wärmepumpen sind nach Möglichkeit entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren, sofern nicht eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird. Die Photovoltaikanlage muss geeignet sein, den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe abzudecken. Das bedeutet, dass der Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe ungefähr der Jahresstromproduktion der PV-Anlage entspricht.
  5. Spezielle noch nicht breit angewendete Technologien (z.B. Wasserstoff-Brennstoffzelle, Solarhaus, nicht strombetriebene Wärmepumpensysteme) mit Einzelnachweis, soweit diese im Vergleich zu Ziffer 2. bis 4. zu geringeren Treibhausgasemissionen führen.

Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).

Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme vorzusehen.

Förderzuschläge

Zusätzlich gibt es Zuschläge für Kinder, barrierefreies Bauen, nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe, Reihenhäuser und Siedlungsschwerpunkt.

  1. Barrierefreies Bauen:
    Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 5.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende  Kriterien zu beachten und zu erfüllen:
    a. Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.
    b. Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen  darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungs­möglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.
    c. Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.
    Siehe auch Merkblatt "Barrierefreies Bauen"​​​​​​​ (pdf-Download)
     
  2. Verwendung von nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen:
    Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 15.000 Euro. Davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf das Material der Dämmschicht, nicht jedoch auf notwendige, systembedingte Komponenten (z.B. organische Füllstoffe in Klebe- und/oder Armierungsmassen oder Schlussbeschichtungen) oder organische Hilfsstoffe im Dämmstoff, insbesondere Stützfasern.
    Mineralölbasierte Dämmstoffe sind zum Beispiel Dämmplatten aus Polystyrol (EPS und XPS), Polyurethan (PU), Phenolharzschaum oder Dämmschüttungen mit EPS-Granulat.

Mehrfamilienhäuser

Das Land Oberösterreich bietet umfangreiche Unterstützung im Bereich des Wohnbaus, um dadurch Wohnraum zu schaffen, Wohnraum zu sanieren und Wohnraum leistbar zu machen. Die Wohnbauförderung unterstützt besonders die energieeffiziente und umweltgerechte Errichtung und Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen. Die Förderungen im Neubau und der Sanierung sind von der Erreichung bestimmter Energiekriterien abhängig.
Neben der Förderungen beim Neubau oder der Sanierung von Eigenheimen gibt es auch verschiedene Unterstützungen für den Neubau und die Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.

Information:
Land OÖ

Reihenhäuser & Doppelhäuser

Bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beträgt die Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens 20.000 Euro, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen.

Information:

OÖ Energiesparverband, T: 0800-205 206 oder 0732-7720-14860
Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14143

Wie ist die richtige Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie einen Bauplan (Kopie), eine ausgefüllte Bauteilbeschreibung​​​​​​​ und eventuell einen Energieausweis (falls vorhanden) an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz oder per E-Mail an befund(at)esv.or.at.
  2. Der OÖ Energiesparverband erstellt aus diesen Unterlagen einen kostenlosen energetischen Befund.
  3. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  4. Sollte Ihr Haus die geforderten Energiekennzahlen nicht erreichen, können Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu Maßnahmen schriftlich verpflichten (z.B. zusätzliche Dämmung).
  5. Mit dem Erreichen der Energiekennzahlen wird Ihnen ein energetischer Befund zugeschickt, den Sie dem Antrag auf Wohnbauförderung​​​​​​​ beilegen.

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt

Wie wird ein niedriger Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) erreicht und was bedeutet der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)?

Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt den erforderlichen jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes, um in dem Gebäude eine Raumtemperatur von 22°C herzustellen bzw. zu erhalten.

Der Heizwärmebedarf wird im Wesentlichen von folgenden Punkten beeinflusst:

  • Durch eine möglichst kompakte Bauweise (z.B. rechteckiger Grundriss und zwei Geschoße) verringert sich die Gebäudeoberfläche und damit auch die Wärmeverluste. Erker, Loggien, Dachgaupen, unbeheizte Dachräume, Balkone über Wohnraum, erhöhen die Außenflächen und damit die Wärmeverluste Ihres Hauses. Auch die Größe Ihres Hauses beeinflusst wesentlich Ihre Energiekosten.
  • Wenn vom Bauplatz her möglich, können Sie durch eine Südausrichtung des Gebäudes die Sonneneinstrahlung besser nutzen (solare Wärmegewinne über die Fenster) – auch das senkt den Heizwärmebedarf.
  • Gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte) zu unbeheizten Räumen sowie zur Außenluft reduzieren die Wärmeverluste und führen zur Senkung des Energiebedarfs. Gute Wärmedämmung heißt z.B.: bei den Fenstern 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung (mit Glas-U-Werten von 0,7 bis 0,5 W/m²K); Dämmung der obersten Geschoßdecke mit 30 bis 40 cm Wärmedämmung; gut gedämmte Außenwände (z.B. 50 cm Hochlochziegel oder mehrschaliges Mauerwerk mit 16 bis 20 cm Dämmung oder Holzriegelwand mit 25 bis 35 cm Wärmedämmung).

Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist ein Maß für die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bezüglich Dämmung, Heiz- und Haustechniksystem.

Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzgebäude (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit.

Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) wird beeinflusst durch die Wärmedämmung der Gebäudehülle, durch eine effiziente Haus- und Heiztechnikanlage, eventuell in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage sowie durch eine eventuell vorhandene kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (Komfortlüftung).

Kostenlose Neubauberatung - Energieberatung für Häuslbauer

  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende  und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes  des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns.

  • Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
  • Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.  

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.

Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz möglich.
 
Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!


Bedeutung

Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen. Die Wohnbauförderung unterstützt barrierefreie Bauweise durch Förderanreize.


Wie wird gefördert:

Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 EURO bis 31.12.2021 (bzw. 5.000 EURO ab 30.7.2021), wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende Kriterien zu beachten und zu erfüllen:

Kriterien

1) Zugang und Eingangsebene

Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.

"Barrierefreier" Zugang zur Wohnebene heißt:

  • ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen.
  • die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten.
  • auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrtsbereich vorzusehen. D.h. vor der Türe ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 120 cm bzw. auf der Türaufgehseite ist ein Platz von mindestens 3m² (z.B. 200 cm x 150 cm lt. ÖNORM) sicherzustellen.
  • An der Türdrückerseite ist ein seitlicher Abstand von 50 cm einzuhalten.

Mindestanforderungen an die Rampe:

  • Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.: bei zwei Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht dies einer Rampenlänge von mindestens 6 m).
  • Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.
  • Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von mindestens 150 cm Länge vorzusehen.

In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein.

2) Sanitär- und Badbereich

Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.

Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.

Mindestanforderungen an den Duschbereich:

  • Der Duschplatz kann ausgeführt sein als:
    • eine bodenebene Fläche (max. 3 cm Stufe) mit Gefälle zum Bodenablauf
    • eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt sein muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist
  • Der Duschplatz muss eine Grundfläche von entweder mindestens 150 cm x 150 cm oder 130 cm x 180 cm aufweisen (Der Wendekreis darf sich mit dem Duschbereich überschneiden).

Mindestanforderungen an den WC-Bereich:

  • Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm und vor der WC-Schale mindestens 120 cm.

Empfohlene Raumgröße für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele):

3) Innentüren:

  • müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben
  • zumindest bei Türen zum Sanitärbereich und zu einem Aufenthaltsraum ist beidseitig ein 1,8 m² (150 cm x 120 cm) großer Platz einzuhalten (oder Vorkehrung für  elektrischen Türöffner)
    ​​​​​​​

Weitere Information:

OÖ Energiesparverband
Bausachverständige der Abteilung Umwelt-/Bau- und Anlagentechnik und der Bezirksbauämter
technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ


Bedeutung

Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen durch Förderanreize.

Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.


Oö. Wohnbauförderung

Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle erhöht sich beim Eigenheim Neubau das geförderte Hypothekardarlehen um 10.000 Euro bis 31.12.2021 (bzw. 15.000 EURO ab 30.7.2021). Davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf das Material der Dämmschicht, nicht jedoch auf notwendige, systembedingte Komponenten (z.B. organische Füllstoffe in Klebe- und/oder Armierungsmassen oder Schlussbeschichtungen) oder organische Hilfsstoffe im Dämmstoff, insbesondere Stützfasern. Mineralölbasierte Dämmstoffe sind zum Beispiel Dämmplatten aus Polystyrol (EPS und XPS), Polyurethan (PU), Phenolharzschaum oder Dämmschüttungen mit EPS-Granulat.


Wie wird gefördert?

  1. Nicht rückzahlbare Zuschüsse mit 25% zu einem Darlehen (Laufzeit 15 bis 30 Jahre) oder
  2. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss mit 15% der förderbaren Kosten

Nutzen Sie möglichst rasch die produktunabhängige und kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband. Dabei werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen BeraterInnen Ihr gesamtes Sanierungs- bzw. Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).

So kommen Sie zu einer Beratung:

Was wird gefördert?

1. Sanierung von Einzelbauteilen
Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und/oder Einbau

Eine Einzelbauteilsanierung liegt dann vor, wenn maximal ZWEI der folgenden Bauteile saniert werden:

Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden. Wird eine solche Teilsanierung durchgeführt, sind die Mindest-U-Werte einzuhalten. Diese gelten auch für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und/oder Einbau. Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung oder den energetischen Bonus erreicht werden.

 

Maximale Energiekennzahlen: U-Werte, HWBRef,RKbzw. fGEE,RK

Max. Darlehenshöhe

Einzelbauteile

bis zu 2 Bauteilen

Mindest-U-Werte:

Fenster Uw ≤ 1,1 W/m²K bzw. 1,35 W/m²K**

Glastausch Ug ≤ 1,1 W/m²K

Außenwand U ≤ 0,25 W/m²K

OG-Decke/Dachschräge U ≤ 0,16 W/m²K bzw. 0,15 W/m²K* bzw. 0,20 W/m²K**

Kellerdecke/erdberührter Boden U ≤ 0,33 W/m²K bzw. 0,30 W/m²K* bzw. 0,35 W/m²K**

* ab 1.1.2021

** langfristiger Sanierungsplan liegt vor

max. € 15.000,- je Bauteil

oder 15% der förderbaren Kosten, max € 2.250,- als Bauzuschuss je Bauteil

Ein langfristiger Sanierungsplan ist dann gegeben, wenn die oben genannten Bauteile langfristig gesehen ebenso saniert werden und als Ziel eine umfassende Sanierung angestrebt ist. Diese zukünftigen Vorhaben müssen zu diesem Zweck mit den jeweiligen geplanten Maßnahmen nachvollziehbar dargelegt werden (formlose Beilage).

Schaffung von neuem Wohnraum durch Zubau zur thermischen Hülle

Bei der Schaffung von Wohnraum durch Zubau sind die energetischen Anforderungen (U-Werte bzw. HWBRef,RK / fGEE,RK) einzuhalten.

500 €/m² Nutzfläche,
max. € 25.000,- bei (Ein- u.) Zubau

oder 15% der förderbaren Kosten, max € 3.750,- als Bauzuschuss

Schaffung von neuem Wohnraum durch Einbau in die bestehende Substanz

Beim Einbau gelten die energetischen Anforderungen nur, wenn Bauteile von der Sanierung berührt sind.

200 €/m² Nutzfläche,
max. € 10.000,- bei Einbau

oder 15% der förderbaren Kosten, max € 1.500,- als Bauzuschuss

 

Wie erreichen Sie die geforderten Mindest-Wärmedämmwerte (U-Werte)?

  • Fenstertausch : z.B. Fenster mit 3-fach-Glas
  • Glastausch Ug ≤ 1,1 W/m²K
  • Dämmen der Außenwand: z.B.: 25 cm Ziegelwand mit 14 cm Vollwärmeschutz
  • Dämmen der OG-Decke: z.B.: Betondecke mit 26 cm bis 30 cm Dämmplatten
  • Dämmen der Dachschräge: z.B.: Dachkonstruktion mit 30 cm Dämmung
  • Kellerdecke/erdberührter Boden: z.B.: 10 cm bis 14 cm Dämmplatten im Fußbodenaufbau


Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden?

Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie einen kostenlosen energetischen Befund über die förderfähigen Bauteile und Sie können um Sanierungsförderung ansuchen. Bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt.

 

2. Umfassende Sanierung

Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn zumindest DREI der folgenden Teile gemeinsam saniert werden und die nachstehende energetische Anforderung erfüllt ist: Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden, energetisch relevantes Haustechniksystem.

Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen gemeinsam die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung erreicht werden.

Beim Erreichen der niedrig HWBRef,RK oder fGEE,RK ist eine umfassende Sanierung möglich. Bei der umfassenden Sanierung wird in der Regel das ganze Haus „rundherum“ wärmegedämmt – dafür ist für das gesamte Haus ein niedriger Heizwärmebedarf (HWBRef,RK ) bzw. niedriger Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE,RK) notwendig.

 

Maximale Energiekennzahlen:
HWB
Ref,RKbzw. fGEE,RK

Max. Darlehenshöhe

Umfassende Sanierung ab 3 Maßnahmen
(für ein bestehendes Eigenheim oder
die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden)

HWBRef,RK≤ 21 x (1+2,5xA/V) oder

HWBRef,RK≤ 25 x (1+2,5xA/V) und fGEE,RK≤ 1,05

max. € 50.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max € 7.500,-als Bauzuschuss

 

Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke

plus € 5.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten)

plus € 10.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss

 

Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Kaufbonus, Denkmalbonus, Installationsbonus, Ortskernbonus) und zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.

 

Wie erreichen Sie die erforderliche Energiekennzahl?

Positiv auf einen niedrigen Heizwärmebedarf wirken sich gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte), eine kompakte Bauweise, und die Südausrichtung des Gebäudes aus. Bei der optionalen Berechnung des Gesamtenergieeffizienzfaktos fGEE,RK wird die Haustechnik inkl. Solarenergie, Photovoltaik und Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung berücksichtigt.

 

Eine umfassende Sanierung könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Außenwände mit 14 cm bis 20 cm Wärmedämmung
  • Kellerdecke mit 8 cm bis 14 cm Wärmedämmung (ev. von unten)
  • oberste Geschoßdecke mit 25 cm bis 30 cm Wärmedämmung
  • Fenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung (Uw = 1,0 bis 0,70 W/m²K – Wärmedurchgangskoeffizient für das gesamte Fenster)
  • Verbesserungen am energetisch relevanten Haustechniksystem; z.B. Errichtung einer PV-Anlage / thermischen Solaranlage

 

Was geschieht, wenn Sie die Mindestanforderungen nicht erreichen?

Bei einer Überschreitung der Mindestanforderungen gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu weiteren Maßnahmen schriftlich verpflichten (z.B. zusätzliche Dämmung anderer Bauteile oder höhere Dämmstärken). Sie erhalten dann von uns einen kostenlosen energetischen Befund und können um die Sanierungsförderung ansuchen.

 

 

Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie bitte möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan (Kopie) und eine vollständig ausgefüllte Bauteilbeschreibung oder die Bauteilbeschreibung aus einem aktuellen Energieausweis an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
  2. Bei einer umfassenden Sanierung vereinbart unser/e Energieberater/-in mit Ihnen den Termin für die kostenlose Energieberatung vor Ort. Eine Energieberatung ist auch bei allen anderen Maßnahmen möglich.
  3. Der OÖ Energiesparverband errechnet aus Ihren Unterlagen die Energiekennzahlen und schickt Ihnen den energetischen Befund zu.
  4. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen stellen Sie beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, den Förderantrag. Bitte legen Sie dem Förderantrag GSGD-Wo/E-49 neben den anderen erforderlichen Unterlagen den energetischen Befund bei.
  5. Es werden Kontrollen der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Für allgemeine Fragen zur Wohnhaussanierungsförderung (förderbare Kosten, Förderhöhen, Einkommensgrenzen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143. Das Antragsformular GSGD-Wo/E-49 finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Tel. 0732/7720-14860
Landstraße 45, 4020 Linz
E-Mail: office(at)esv.or.at
Energiespar-Hotline 0800/205 206


Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind

  • Einzelbauteilsanierungen
  • umfassende thermische Sanierungen mit gutem Standard
  • Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • Bei Einzelbauteilsanierung:
    • ein Gesamtsanierungskonzept
    • oder ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
    • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • Bei umfassender Sanierung und Teilsanierung: Formular "Technische Details Energieausweis"

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Förderhöhe

  • max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Einzelbauteilsanierung: bis 3.000 Euro (nur eine Maßnahme kann gefördert werden)
  • Teilsanierungen: bis 6.000 Euro
  • umfassende Sanierungen: bis zu 14.000 Euro möglich (abhängig vom erreichten Heizwärmebedarf HWBRK)
  • 50 %  Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen)

Laufzeit

bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at​ und www.sanierungsscheck23.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264


Gefördert werden

  • HauseigentümerInnen
  • WohnungseigentümerInnen
  • MieterInnen

Förderbare Maßnahmen sind:

  • Einbau von Fenstern inkl. gleichzeitig eingebautem außenliegendem Sonnenschutz am Fenster (Gesamt-U-Wert von max. 1,1 W/m²K)
  • Einbau einer Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse RC2
  • Zusatzförderung für den Kauf einer Wohnung

Förderkriterien

  • Die Wohnung muss vom/von der EigentümerIn oder MieterIn als Hauptwohnsitz genutzt werden.
  • Die Erteilung der Baubewilligung für das sanierte Objekt muss zum Zeitpunkt des Sanierungsansuchens mindesten 20 Jahre zurückliegen.

Förderhöhe

  • Basisförderung: als Bauzuschuss in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten (max. 1.000 Euro pro Wohnung)
  • Zusatzförderung: zusätzlich 500 Euro, wenn die Wohnung innerhalb der letzten 3 Jahre gebraucht erworben wurde

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen (Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
  • mittels Formular

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung
0732 77 20-141 50, wo.post(at)ooe.gv.at


Gefördert werden

Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden.

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen.
Diese Zuschüsse werden für die Rückzahlung eines Darlehens eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren gewährt.


Ausmaß und Bedingungen der Zuschüsse und des Darlehens

Die Höhe des Darlehens zu dem Zuschüsse gewährt werden, beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Sanierungskosten, jedoch höchstens

  • 850 Euro pro m² förderbarer Nutzfläche (ohne Loggien) bei der Bestandsanierung und Zu- u. Einbau von Wohnräumen,
  • 900 Euro pro m² neu geschaffener Nutzfläche (ohne Loggien) bei maximalem Zu- u. Einbau von Wohnungen im Ausmaß der im Bestand erhaltenen Netto-Raumfläche,
  • 950 Euro pro m² neu geschaffener Nutzfläche (ohne Loggien) bei maximalem Zu- u. Einbau von Wohnungen im Ausmaß der dreifachen im Bestand erhaltenen Netto-Raumfläche
  • 1.200 Euro pro m² förderbarer Nutzfläche bei denkmalgeschützten Gebäuden für Bestandsanierung und Einbau

Die förderbaren Sanierungskosten müssen mindestens 50 Euro pro m² sanierter Nutzfläche betragen.

Zusatzförderungen zB Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke erhöht sich das geförderte Darlehen bei einem Verzicht auf diese Dämmstoffe um maximal 20 Euro/m² förderbarer Nutzfläche.

Energetische Mindestanforderungen sind einzuhalten.


Nähere Information und Förderkriterien

www.land-oberoesterreich.gv.at


Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende thermische Sanierungen mit klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.

förderungsfähige
Maßnahme

Förderungsbedingungen

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
  • Reduktion des spez. HWBRef,RK1) auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2) ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
  • Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten die Werte der Tabelle "HWB-Grenzwerte" auf www.sanierungsscheck23.at/mgw

1)spezifischer Heizwärmebedarf Referenzklima (spez. HWBRef,RK in kWh/m2a)
2)Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis

Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Dach- und Fassadenbegrünung (in Ortskernen)

Laufzeit

bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at​ und www.sanierungsscheck23.at/mgwund im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264


Bedeutung

Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe durch Förderanreize.

Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.


Oö. Wohnbauförderung

Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.

 

Ökologiebonus (ab 1.6.2020):

A) bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke plus 5.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 750 € Bauzuschuss
B) bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (ausgenommen erdberührte Dämmschichten) plus 10.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 1.500 € Bauzuschuss

 

Wohnbauförderung bis 31.12.2020 (Übergangsregelung)

Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro.

Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.


Wie wird gefördert?

  1. Nicht rückzahlbare Zuschüsse mit 25% zu einem Darlehen (Laufzeit 15 bis 30 Jahre) oder
  2. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss mit 15% der förderbaren Kosten


Anforderungen an den Energiestandard
Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.

 

Maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK

Max. Darlehenshöhe

Standardhaus
Mindestanforderung

HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,85

max. € 75.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 11.250,- als Bauzuschuss

 

Niedrigenergiehaus
Mindestanforderung, sobald diese Energiekennzahlen als Mindestanforderung auf Grund des Oö. Baurechts gelten

HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,80

Optimalenergiehaus
Mindestanforderung ab 1.1.2021

HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,75

Die energetische Mindestanforderung hinsichtlich HWBRef,RK bzw. fGEE,RK des zu fördernden Eigenheims richtet sich nach den energiebezogenen Anforderungen in der Oö. Bautechnikverordnung

Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.

  1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizung) sind nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage  zu  kombinieren; (bspw. dann nicht möglich, wenn eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird)
  2. Fern-/Nahwärme, sofern sie ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht;
  3. Fern-/Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABI. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S.50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt;
  4. Wärmepumpen, die nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU zertifiziert sind (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40°C beträgt. Wärmepumpen sind nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren (bspw. dann nicht möglich, wenn eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird). Die Photovoltaikanlage muss geeignet sein, den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe abzudecken. Das bedeutet, dass der Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe ungefähr der Jahresstromproduktion der PV-Anlage entspricht.
  5. Spezielle noch nicht breit angewendete Technologien (z. B. Wasserstoff-Brennstoffzelle, Solarhaus, nicht strombetriebene Wärmepumpensysteme) mit Einzelnachweis, soweit diese im Vergleich zu Ziffer 2. bis 4. zu geringeren Treibhausgasemissionen führen.

Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photo- voltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).

Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe- Systeme vorzusehen.

Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke

plus € 5.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten)

plus € 10.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss

 

Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Ortskernbonus) finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.

 

Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie möglichst vor Baubeginn einen Bauplan (Kopie), eine ausgefüllte Bauteilbeschreibung und eventuell einen Energieausweis (falls vorhanden) an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
  2. Der OÖ Energiesparverband erstellt aus diesen Unterlagen einen kostenlosen energetischen Befund.
  3. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  4. Sollte Ihr Haus die geforderten Energiekennzahlen nicht erreichen, können Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu Maßnahmen schriftlich verpflichten (z. B. zusätzliche Dämmung).
  5. Mit dem Erreichen der Energiekennzahlen wird Ihnen ein energetischer Befund zugeschickt. Bitte legen Sie dem Förderantrag GSGD-Wo/E-49 neben den anderen erforderlichen Unterlagen den energetischen Befund bei.

Was bietet die Energieberatung?

Bei der kostenlosen, produktunabhängigen Energieberatung werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen Berater/innen Ihr gesamtes Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).

Für allgemeine Fragen zur Förderung “Abbruch/Neubau” (Förderhöhen, Einkommensgrenzen, …) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14143; das Antragsformular GSGD-Wo/E-48​​​​​​​ finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

Für weitere Fragen zu den energetischen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Energiespar-Hotline 0800/205 206
Tel. 0732/7720-14860
beratung(at)esv.or.at

 


Was ist der Energieausweis?

  • ist eine Art Energie-“Typenschein“ für ein Gebäude
  • ist eine Urkunde und ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden und Wohnungen
  • macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden “sichtbar“
  • ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb - für Planer/innen & Errichter/innen, für Eigentümer/innen & Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen
  • zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
  • ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

  • bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes
  • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes/Wohnung
  • für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien
  • für den verpflichtenden Aushang von Energieausweisen

Was steht im Energieausweis für Wohngebäude?

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:

  • ein Deckblatt mit den vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick oder siehe Broschüre
  • den Heizwärmebedarf des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
  • den Warmwasser-Wärmebedarf
  • den Haushaltsstrombedarf
  • den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes
  • den Endenergiebedarf des Gebäudes
  • den Primärenergiebedarf des Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie)
  • den Gesamtenergieeffizienzfaktor
  • die CO2-Emissionen des Gebäudes
  • Empfehlungen für Maßnahmen

Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:

  • den Kühlbedarf des Gebäudes
  • den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes

Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m²)

Verpflichtender Aushang von Energieausweisen

Für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche (beheizt, gekühlt) von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen (wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels etc.), sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen, sofern ein Energieausweis vorhanden ist. Wenn Gebäude von Behörden genutzt werden, muss der Energieausweis im Bereich des Haupteinganges ausgehängt werden. Seit Juli 2015 gilt diese Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m².

Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden

Unabhängig vom Energieausweis gibt es eine Reihe von bautechnischen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, z.B.:

  • Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)
  • Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf
  • Anforderungen an den Endenergiebedarf
  • Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden
  • Anforderungen an Luft- und Winddichtheit
  • die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von Wärmebrücken
  • ein Verbot von Elektro-Direktheizungen, im Neubau außer in sehr seltenen Ausnahmefällen
  • Vorrang für alternative Systeme: beim Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden muss vor Baubeginn die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen, sofern verfügbar, in Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden.
  • Anforderungen an den erneuerbaren Anteil

Die Kennzahlen im Energieausweis

Am Deckblatt im Energieausweis für Wohngebäude finden Sie folgende Kennzahlen:

  1. HWBRef,SK
    Der Heizwärmebedarf (HWBRef,SK) beschreibt den erforderlichen Referenz-Energiebedarf am Standort eines Gebäudes, um in einem Gebäude eine Raumtemperatur von 20°C herzustellen bzw. zu erhalten.
    SK ... Standortklima, Ref ... Referenz
  2. PEBSK
    Der Primärenergiebedarf (PEBSK) des Gebäudes schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für Herstellung und Transport des jeweiligen eingesetzten Energieträgers, mit ein. Der Primärenergiebedarf ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Energieflusses und kann zur Verbesserung der Effizienz der Energieversorgung und zur Auswahl eines Energieträgers herangezogen werden.
  3. CO2SK
    Diese Kennzahl stellt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung eines Energieträgers sowie aller Verluste dar.
  4. fGEE
    Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäu- de in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht saniertes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5. Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit Referenzheizanlage, entspricht einem fGEE von 1 (100 %).

 

Weitere Details zum Energieausweis finden Sie im Folder "Energieausweis für Gebäude in Oberösterreich".


Diese Förderung des Landes und des Bundes unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, beim Ersatz von  fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% bzw. 75% der festgelegten Kostenobergrenze.

Registrierung ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at - Antragstellung VOR Umsetzung

Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich

  • Nachweis zu den Einkommensverhältnissen: Bezug von Sozialhilfe, GIS Befreiung, Wohnbeihilfe, alternativ Nachweise zum Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebender Personen
  • Meldebestätigung des/der AntragstellerIn
  • Bei anderen Einkommensnachweisen als Sozialhilfe, GIS Befreiung oder Wohnbeihilfe, ist weiters eine Privathaushaltsbestätigung oder Meldebestätigungen aller im Haushalt lebender Personen notwendig


Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Der OÖ Energiesparverband bietet Gemeinden Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den OÖ Energiesparverband. 


Worüber wird beraten?

Mögliche Beratungsthemen können sein:

  • Sanierung von gemeindeeigenen Gebäuden 
  • Neubau von gemeindeeigenen Gebäuden
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z.B. für Heizung und Warmwasser)
  • Planung und Umsetzung von Energie-Contracting-Projekten
  • Hilfestellung bei Ausschreibungen (Architektur-Wettbewerbe)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (DI (FH) Michael Stumptner, Tel. 0732/7720-14864) 

 


Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.
 

  • bei einer Person: 39.000 €
  • bei zwei Personen: 65.000 €
  • für jede weitere Person: 6.000 €
  • bei Alimentationszahlungen pro Kind: 6.000 €

Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.


Weitere Informationen


Gefördert werden

Gefördert werden Energieeinspar-Contracting-Projekte und Energieanlagen-Contracting-Projekte von OÖ Gemeinden und Unternehmen.

Förderungswerber ist der Contractingnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen, das eine neue Biomasse-Heizzentrale, eine Groß-Solaranlage nutzen oder ein Gebäude sanieren möchte. Die Förderung ist zweckgebunden und dient zur Reduktion der laufenden Zahlungen des Contracingnehmers an den Contractor.


Förderkriterien

  • Das ECP fördert:
    • die Finanzierung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Einspar-Contracting, garantierte Einsparung)
    • die Finanzierung von Investitionen zur Errichtung von Energieanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Anlagen-Contracting) sofern hierfür Contracting als Finanzierungsinstrument zum Einsatz kommt und
    • die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes.
  • das förderbare Investitionsvolumen muss mind. 50.000 Euro betragen und ist mit 250.000 Euro begrenzt
  • die geförderte Contracting-Laufzeit ist mit max. 10 Jahren begrenzt

Förderhöhe

  • Fördersatz ist anhängig von der Art des Contractings (Anlagen- oder Einspar-Contracting) und der Contracting-Laufzeit
  • Ergänzende Förderung für Projekte zur Lichteffizienz gemäß „Österreichischem Leitfaden Außenbeleuchtung“ von Oö. Gemeinden
  • Zusatzförderung/Bonus kann bei Straßenbeleuchtungs-Projekten hinsichtlich der Lichtfarbe gewährt werden (Farbtemperatur < 2.000 K)

ECP - Kriterien für den Bonus für Lichteffizienz bei Straßenbeleuchtungen in oö Gemeinden

Betreffend Strahlungswinkel und Farbtemperatur ist folgendes einzuhalten:

  • Bewertet wird jene Ebene der Leuchte, mit der größten Lichtstärke laut Lichtverteilungskurve. In dieser Ebene darf der Abstrahlwinkel bei der maximalen Lichtstärke max. 70 Grad sein
  • Absolut keine Ausstrahlung über 180° (90° in beide Richtungen)
  • Zur Beurteilung ist eine Lichtstärkeverteilungskurve in ausreichend großer Darstellung erforderlich sowie das Datenblatt der Leuchte
  • Maximale Farbtemperatur des Leuchtmittels: 3.000 Kelvin
  • In einer Tabelle sind die Leuchtmittel mit Angabe der Farbtemperatur und des max. Abstrahlwinkels bei der maximalen Lichtstärke übersichtlich aufzulisten; dies sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abrechnung

Laufzeit

bis 31.12.2023


Antragstellung

  • der Förderantrag ist beim OÖ Energiesparverband (mit ECP- Formular) einzureichen

Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden einreichen. Fördergegenstand ist die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam LED-Systeme: T: 01/31 6 31 -710

 


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderungsfähige Maßnahmen

  • Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)

Förderkriterien & Förderhöhe

  • für Mindestinvestitionssummen, Förderkriterien und Förderhöhe siehe:
  • Fördervorrausetzung für Gemeinden: Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten

Antragstellung

  • Optimierung von Beleuchtung: VOR Umsetzung des Projekts (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) (online​​​​​​​)

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723

 


Worum geht es?

Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Fördergegenstand A)
    Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
  • Fördergegenstand B)
    Informationsmaßnahmen
    der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
  • Fördergegenstand C)
    Anlagenoptimierung
    wie
    Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse
    • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen
    • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z.B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
    • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Wie hoch ist die Förderung?

Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND A)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung80% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung15.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

Technische Kriterien:

  • Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse ist eine kostenlose Grobanalyse durch den OÖ Energiesparverband (ESV) durchzuführen.
  • Die detaillierte technische Analyse ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
  • Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Einsparung als auch die Wirtschaftlichkeit der konkreten Maßnahmen enthalten.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND B)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung2.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.

Technische Kriterien:

  • Auf Einladungen ist das Logo Land OÖ in ausreichender Größe zu platzieren.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND C)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:

  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inkl. Strom, Gas und Wasser
  • Einbau von hocheffizienten Zirkulationspumpen und Umwälzpumpen
  • Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohrsystemen in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
     

Technische Kriterien:

  • Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
  • Das Beratungsprotokoll/Konzept dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
  • Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mindestens 5 Jahre, max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage - KEINE Förderung für NEUANLAGEN.
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
  • Die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss entweder
    • im Rahmen einer Beratung durch den OÖ Energiesparverband oder
    • von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt werden
  • Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss eine prognostizierte Energieeinsparung ersichtlich sein.
  • Die Optimierungsmaßnahmen müssen von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt worden sein. [Hinweis: Die durchgeführten Maßnahmen müssen in der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes enthalten sein!]
  • Beratungsprotokoll
  • Umsetzungsprotokoll

Wo erfolgt die Antragstellung?

  • Der Förderungsantrag​​​​​​​ an das Land Oberösterreich ist VOR Durchführung der Maßnahmen im Wege des OÖ Energiesparverbandes einzureichen.
  • Der Förderbetrag wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Abrechnungsunterlagen sowie den Berechnungen der Energieeinsparung ausbezahlt.
  • Laufzeit: bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)

Weitere Information

OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at

DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at

Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at

Land OÖ​​​​​​​
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

 

Weitere Landesförderungen für Gemeinden


Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft des Bundes – aufbauend auf das langjährige oberösterreichische Kleinwasserkraft-Beratungsprogramm - unterstützt dabei, Investitionen in Richtung Revitalisierung und ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken.

Weitere Information: www.umweltfoerderung.at/betriebe/kleinwasserkraft.html


Gefördert werden

Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und die Revitalisierung von Klein-Wasserkraftwerken mit einer Engpassleistung bis 2 MW. Ansuchen können natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine etc.), die OeMAG-Investitionsförderung erhalten.


Förderkriterien

  • bei Revitalisierung: Erhöhung der Engpassleistung oder des Regelarbeitsvermögens um mindestens 15%
  • Nicht gefördert werden Anlagen für die OeMAG-Tarifförderung beantragt wurde.

Förderhöhe

bis 50% der Bundesförderung, max. 200.000 Euro pro Anlage


Laufzeit

bis 31. Dezember 2023 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel


Antragstellung

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
T: 0732-7720-14501


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen für Beleuchtungsoptimierungen in Betrieben und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen. Einreichen können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam LED-Umstellung: T: 01/31 6 31 -723

 


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Wärmerückgewinnungen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723

 


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Wärmerückgewinnungen. Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 


Förderungsfähige Maßnahmen

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft)
  • Andere Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme

Förderkriterien

  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein (Informationen zur Bundesförderung)
  • Mindestens fünf Jahren nach Fertigstellung: Aufzeichnungen über eingesparte Energieträger (Heizöl, Gas, Strom etc.) zur Darstellung des erzielten Einspareffektes

Förderhöhe

  • 25 % der Bundesförderung
  • Kumulierbare Zuschläge:

    • KMU-Zuschlag: 20% Mittlere Unternehmen / 30% Kleinstunternehmen)
    • Effizienz-Zuschlag: 40 % bei einer spezifischen Energieeinsparung von mindestens 30 % gemessen am Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Laufzeit

bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel


Antragstellung

  • VOR Durchführung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) 
  • elektronisch: die erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung, Einspeisung und Errichtung von Verteilwärmenetze. Einreichen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmeauskopplung: T: 01/31 6 31 -723
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport: T: 01/31 6 31 -719
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt​​​​​​​ zur Förderung

 


Gefördert werden

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern, industrieller Abwärme oder Fernwärme
  • Free Cooling Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
  • die Anschaffung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln mit GWP bis zu 150
  • der Austausch bzw. die Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln bis zu einem GWP von 750

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: T: 01/31 6 31 -723
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt​​​​​​​ zur Förderung

 


Gefördert werden

Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte: T: 01/31 6 31 -714
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt​​​​​​​ zur Förderung

 


Gefördert werden

Gefördert werden statische Berechnungen: Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen


Förderhöhe

  • bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro)
  • bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen (max. 1.500 Euro)
  • Zuschlag: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinden ist.

Antragstellung


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2023 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Rechnungsdatum)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


 


Gefördert werden

  • Gefördert wird die PV-Parkplatzüberdachung über einem bestehenden oder neuen vorrangig öffentlich zugänglichen Parkplatz mit zumindest 10 Stellplätzen. Die PV-Anlage muss netzangebunden sein (keine Förderung von Inselanlagen). 
  • Eine Kombination mit der Förderung nach dem EAG (Kategorie C und D) ist zwingend erforderlich.
  • Einreichen können Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichischen Gemeinden.

Förderhöhe

  • max. 200 Euro/kW Modulleistung additiv zur EAG-Investitionszuschussförderung.
  • max. Höhe der Investitionszuschüsse von Bund und Land OÖ:
    • 65 % der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen
    • 55 % der förderfähigen Kosten (netto) für mittlere Unternehmen
    • 45 % der förderfähigen Kosten (netto) für große Unternehmen

Antragstellung


Laufzeit

  • bis zum letztmöglichen Registrierungs/Antrags-Stichtag des letzten Förder-Calls im Jahr 2023.

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


 


Gefördert werden

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten. Gefördert wird die Maßnahmenkombination von effizienten Wärme- und Kältebereitstellungs- und -verteilsystemen in Form einer Energiezentrale zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme/Prozesskälte, wobei mindestens drei der folgenden fünf Komponenten enthalten sein müssen:

  • Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
  • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
  • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
  • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
  • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt).

Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen

  • zur Umstellung von Produktionsanlagen bzw. Produktionsprozessen auf erneuerbarer Energieträger
  • zur Umstellung von fossilen Prozesswärme bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom
  • zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam erneuerbare Prozessenergie für Betriebe
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-723

 


Der letzte Fördercall im Jahr 2022 ist geschlossen. Derzeit sind noch keine Termine für 2023 bekannt.
Information: www.oem-ag.at

 

Gefördert werden

Information: www.oem-ag.at


Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at

 


Der letzte Fördercall im Jahr 2022 ist geschlossen. Derzeit sind noch keine Termine für 2023 bekannt.
Information: www.oem-ag.at

 

Gefördert werden

Information: www.oem-ag.at


Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at

 


Der letzte Fördercall im Jahr 2022 ist geschlossen. Derzeit sind noch keine Termine für 2023 bekannt.
Information: www.oem-ag.at

 

Gefördert werden

Information: www.oem-ag.at


Antragstellung


 

Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at

 


Gefördert werden

Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Laufzeit und Antragstellung

  • Die Termine für die Ausschreibungen sind:
    1. Ausschreibung
    Start: 15.10.2022
    Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr

    2. Ausschreibung
    Start: 16.03.2023, 00:00 Uhr
    Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Klimafitte Kulturbetriebe"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Insbesondere werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:

  • Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
  • Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme
  • Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)

Des Weiteren wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit gefördert.


Nähere Information und Förderkriterien

Bearbeitungsteam „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-713


Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau mit mind. 6 Nutzeinheiten.
Einreichen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.


Nähere Information und Förderkriterien

Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Serviceteam „Sanieren und Energiesparen“ (T: +43 1 /31 6 31-714 104) und www.umweltfoerderung.at​​​​​​​ bzw. im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.


Laufzeit und Antragstellung

Dieses Förderungsangebot wird in Form einer Ausschreibung mit definierten Zeitfenster abgewickelt.
1. Ausschreibung: 17.05.2023 bis 05.10.2023
2. Ausschreibung: Mitte Dezember bis 11.04.2023


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.


Laufzeit und Antragstellung

  • Antragstellung VOR Durchführung der Maßnahme
  • Die Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723

Energieförderungen in Oberösterreich

Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger spielen in Oberösterreich eine bedeutende Rolle.

Förderung durch oö. Gemeinden

Neben den oö. Landesförderungen und Förderungen vom Bund gibt es auch Gemeinden, die Energieeffizienz-Maßnahmen, erneuerbare Energie und Elektromobilität fördern. Nähere Information dazu erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt.

Eine Gesamtübersicht der Energieförderungen in Oberösterreich können Sie downloaden oder nach folgenden Stichworten hier suchen:

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​