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Ihr OÖ Energiesparverband.
Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp und damit in Zusammenhang errichtete neue Stromspeicher (mind. 0,5 kWh/kWp, max. 50 kWh/Anlage). Die Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern allein ist nicht förderfähig. Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc.
Anträge können online zu den jeweiligen Fördercalls (siehe Förderkalender) eingebracht werden.
EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10
OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktkosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Für PV-Anlagen werden Marktprämien im Rahmen eine Ausschreibung (mind. 2x/Jahr) ermittelt und als Zuschuss gewährt.
Die Erzeugung von Strom aus neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von jeweils mehr als 10 kWp ist durch Marktprämie förderfähig. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich. Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.
Aktualisierte Informationen (Verordnungen, Ausschreibungen, etc.) im Zusammenhang mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mittels Marktprämie, werden laufend auf der Internetseite der Förderstelle veröffentlicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at
Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Serviceteam Speicher
T: 01/31 6 31-730, speicher@kommunalkredit.at, www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden zur Förderung
Gegebenenfalls baurechtliche Anzeigepflicht für PV-Anlagen bei der Standortgemeinde beachten. Für PV-Anlagen bis 1.000 kW besteht Anzeigepflicht, wenn
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung (Seite 16)
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733
Die e-Quote, die auch als e-Prämie oder THG-Prämie bezeichnet wird, beruht auf dem Emissionshandel von CO2-Zertifikaten. Ab dem Jahr 2023 ermöglicht die e-Quote österreichischen e-Auto-BesitzerInnen, Einnahmen aus Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien an nicht öffentlichen Ladestationen (z.B. die heimische Wallbox) zu generieren.
Treibstoffverkäufer sind durch die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen laufend zu reduzieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entscheidet sich ein Treibstoffverkäufer dafür, CO2-Zertifikate von e-AutofahrerInnen zu erwerben, wird dies über Zwischenhändler (z.B. EMC, ÖAMTC) abgewickelt, die e-Quoten von e-Auto-Besitzenden erwerben, bündeln und zertifizieren. Die e-Auto-BesitzerInnen – sowohl Privatpersonen als auch Firmen – bekommen dies in Form der e-Prämie vergütet. Die Prämie kann als Pauschale (für 1.500 kWh) ausbezahlt werden oder kWh-genau abgerechnet werden, sofern die geladene Energiemenge nachgewiesen werden kann.
Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.at
Strom-KVO(at)Umweltbundesamt.at
Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichische Gemeinden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt:
Bonus:
Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für:
Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01
Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften.
Gefördert werden die Anschaffung und die Installation der erforderlichen Basis-Infrastruktur einer Lademöglichkeit für E-Autos in einer Wohnanlage mit mehr als drei Wohneinheiten.
Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der Netto-Anschaffungskosten und maximal 5.000 Euro.
bis 31. Dezember 2023 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets
Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01
Die Förderaktion für E-PKW wurde beendet. Weitere Informationen siehe www.umweltfoerderung.at.
Gefördert wurden PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung N1 (höchstzulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,0 Tonnen) mit einem Kaufvertrag vom Zeitraum 14.03.2022 - 31.12.2022.
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747
Gefördert werden Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung N1 (höchstzulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,0 Tonnen).
Die geförderten Fahrzeuge müssen als Taxi zur Personenbeförderung, Carsharingfahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder in sozialen Einrichtungen zum Einsatz kommen.
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747
Gefördert wird die Anschaffung von:
bzw. im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747
Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert. Ladeinfrastruktur wird unabhängig vom Fahrzeugkauf gefördert.
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747
Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte im Bereich E-Zweiräder sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.
Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Verkehr und Mobilität, T: 01/31 6 31-716
www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden (Teil B) zur Förderung
Gefördert werden u.a. die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 - 714
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam "Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz": T: 01/31 6 31-719
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.
Die förderungsfähigen Kosten setzten sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Biomasse – KWK und Holgaserzeugung: T: 01/31 6 31-719 und im Informationsblatt zur Förderung
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
0732-7720-145 01
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Zuschuss zu den Investitionen im Ausmaß von 35 % der anrechenbaren Kosten
Gefördert werden die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714
• Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
• Gemeinden: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam "Solaranlage ab 100 m2 und Anlagen für Kühlung ": T: 01/31 6 31-723
Gefördert werden Solaranlagen < 100 m² Bruttokollektorfläche zur:
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche zur:
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
26. November 2019
12. November 2019
6. November 2019
24. Oktober 2019
19. September 2019
13. Juni 2019
28. Mai 2019
2. April 2019
28. März 2019
26. März 2019
12. – 14. März 2019, 19. – 21. März 2019, 26. März 2019, Prüfung: 12. April 2019
6. März 2019
1. März 2019
28. Februar 2019
27. Februar 2019 - 01. März 2019
14. Februar 2019
6. Februar 2019
31. Jänner 2019
29. Jänner 2019
24. Jänner 2019
22. Jänner 2019
3 December 2018 - 6 December 2018
28. November 2018
27. November 2018 - 17. Jänner 2019
22. November 2018
15. November 2018
8. November 2018
6. November 2018
16. Oktober 2018
2. Oktober 2018
25. September 2018
21. Juni 2018
24. Mai 2018
19. April 2018
10. April 2018
13. – 15. März, 20. – 22. März, 5. April, Prüfung: 27. April 2018
1. März 2018 - 2. März 2018
1. März 2018
1. März 2018
28. Februar 2018 - 2. März 2018
28. Februar 2018 - 1. März 2018
28. Februar 2018 - 1. März 2018
6. Februar 2018
25. Jänner 2018
23. Jänner 2018
18. Jänner 2018
15. Jänner 2018
12. Dezember 2017
05. Dezember 2017
30. November 2017
29. November 2017
13. November 2017
09. November 2017
25. Oktober 2017
24. Oktober 2017
10. Oktober 2017
28. September 2017
20. September 2017
18. September 2017
14. September 2017
28. Juni 2017
27. Juni 2017
20. Juni 2017
08. Juni 2017
08. Juni 2017
23. Mai 2017
16. Mai 2017
11. Mai 2017
09. Mai 2017
04. Mai 2017
25. April 2017
06. April 2017
21. März 2017
14. März 2017 - 04. April 2017
14. März 2017
09. März 2017
03. März 2017
03. März 2017
02. - 03. März 2017
02. - 03. März 2017
01. - 02. März 2017
01. - 02. März 2017
01. März 2017
01. - 03. März 2017
09. Februar 2017
07. Februar 2017
02. Februar 2017
31. Jänner 2017
26. Jänner 2017
17. Jänner 2017
die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Bestandswohngebäuden bis 3 Wohnungen sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01
Gefördert wird im Rahmen der Förderung "raus aus Öl und Gas" die Errichtung einer thermischen Solaranlage gleichzeitig mit dem Tausch des Heizsystems (Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem).
Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.atund im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Gefördert werden natürliche und juristische Personen (auch Wohnbauträger) und landwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung wird gewährt für den Einbau und die Erneuerung von Biomasseheizungen.
Maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten
Pellets- und Hackgutheizanlagen:
Scheitholzheizung:
Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:
Bonus Tankentsorgung:
Zuschlag/Bonus-Förderung für Private:
Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
0 732 77 20-115 01, lfw.Post(at)ooe.gv.at
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Zur Landesförderung für Biomasse-Einzelanlagen gibt es für Privatpersonen einen Zuschlag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen.
Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.
5.000 Euro Erhöhungsbeitrag
Im Rahmen der Antragstellung für Biomasse-Einzelanlagen (online)
Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
T: 0732-7720-11501
lfw.Post(at)ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-735
der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-14501
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.
Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung oberste Geschossdecke/des Daches, Fenstertausch) als auch umfassende Sanierungen. Ansuchen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets
Gefördert wird nur die umfassende Sanierung zur Unterschreitung der OIB-Anforderungen. Ansuchen können natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, erfasst werden.
Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen
Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz. Ansuchen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Mustersanierung
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/31 6 31-712
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Ansuchen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Neubau in energieeffizienter Bauweise: T: 01/31 6 31-712
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723 und T: 01/31 6 31 -714
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung. Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Zuschläge: KMU-Zuschlag: 20% Mittlere Unternehmen / 30% Kleinstunternehmen)
VOR Durchführung der Maßnahme (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Kumulierbare Zuschläge:
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01
Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.
Oberösterreichische Gemeinden
Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND A) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 80% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 10.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND B) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 2.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND C) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 3.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Technische Kriterien:
OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at, www.energiesparverband.at
DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at
Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at
Amt der Oö. Landesregierung,
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
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Gefördert werden u.a. elektrisch betriebene Wärmepumpen mit weniger als 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung mit weniger als 100 kW. Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung ab 100 kW. Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden u.a. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723
Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von bestehenden oder neuen Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und sich in Gebieten befinden, die nicht durch eine bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können, insbesondere
Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:
www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Innovative Nahwärmenetze, T: 01/31 6 31-719, und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und welche im Rahmen der Bundesförderung "Innovative Heizzentralen und Verteilnetze" von der Bundesförderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) positiv beurteilt wurden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Nahwärmeversorgung: T: 01/31 6 31-719 und im Informationsblatt zur Förderung
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger bis 100 KW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger von mehr als 100 kW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Gefördert wird unter anderem die Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10 % Energieeinsparung (Nachrüstung Abluftwärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik). Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01
Nutzen Sie die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung beim Neubau!
Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns.
Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
0800-205 206 Ihr heißer Draht zum schnellen Rat!
Für allgemeine Fragen zur Eigenheimneubauförderung (Förderhöhen, Einkommensgrenzen etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143, www.land-oberoesterreich.gv.at.
Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.
maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK | |
---|---|
Standardhaus | HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder Basisförderung: 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020) |
Niedrigenergiehaus Mindeststandard ab 1.9.2020* | HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder Basisförderung: 10.800 Euro Zuschuss zu 80.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020) |
Optimalenergiehaus Mindeststandard ab 1.1.2021* | HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder Basisförderung: 11.600 Euro Zuschuss zu 85.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020) |
*Die Erhöhungsbeträge von 5.000,- Euro für das Niedrigenergiehaus bzw. weitere 5.000,- Euro für das Optimalenergiehaus werden solange gewährt, bis diese Standards nicht ohnehin als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Es gilt das Datum des Ansuchens um Baubewilligung bzw. das Datum der Eingabe um Baufreistellung bei der Baubehörde/Gemeinde.
Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.
Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).
Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme vorzusehen.
Zusätzlich gibt es Zuschläge für Kinder, barrierefreies Bauen, nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe, Reihenhäuser und Siedlungsschwerpunkt.
Das Land Oberösterreich bietet umfangreiche Unterstützung im Bereich des Wohnbaus, um dadurch Wohnraum zu schaffen, Wohnraum zu sanieren und Wohnraum leistbar zu machen. Die Wohnbauförderung unterstützt besonders die energieeffiziente und umweltgerechte Errichtung und Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen. Die Förderungen im Neubau und der Sanierung sind von der Erreichung bestimmter Energiekriterien abhängig.
Neben der Förderungen beim Neubau oder der Sanierung von Eigenheimen gibt es auch verschiedene Unterstützungen für den Neubau und die Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.
Information:
Land OÖ
Bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beträgt die Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens 20.000 Euro, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen.
Information:
OÖ Energiesparverband, T: 0800-205 206 oder 0732-7720-14860
Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14143
Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt den erforderlichen jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes, um in dem Gebäude eine Raumtemperatur von 22°C herzustellen bzw. zu erhalten.
Der Heizwärmebedarf wird im Wesentlichen von folgenden Punkten beeinflusst:
Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist ein Maß für die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bezüglich Dämmung, Heiz- und Haustechniksystem.
Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzgebäude (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit.
Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) wird beeinflusst durch die Wärmedämmung der Gebäudehülle, durch eine effiziente Haus- und Heiztechnikanlage, eventuell in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage sowie durch eine eventuell vorhandene kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (Komfortlüftung).
Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns.
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz möglich.
Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen. Die Wohnbauförderung unterstützt barrierefreie Bauweise durch Förderanreize.
Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 EURO bis 31.12.2021 (bzw. 5.000 EURO ab 30.7.2021), wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende Kriterien zu beachten und zu erfüllen:
Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.
"Barrierefreier" Zugang zur Wohnebene heißt:
Mindestanforderungen an die Rampe:
In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein.
Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.
Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.
Mindestanforderungen an den Duschbereich:
Mindestanforderungen an den WC-Bereich:
Empfohlene Raumgröße für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele):
OÖ Energiesparverband
Bausachverständige der Abteilung Umwelt-/Bau- und Anlagentechnik und der Bezirksbauämter
technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ
Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen durch Förderanreize.
Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.
Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle erhöht sich beim Eigenheim Neubau das geförderte Hypothekardarlehen um 10.000 Euro bis 31.12.2021 (bzw. 15.000 EURO ab 30.7.2021). Davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf das Material der Dämmschicht, nicht jedoch auf notwendige, systembedingte Komponenten (z.B. organische Füllstoffe in Klebe- und/oder Armierungsmassen oder Schlussbeschichtungen) oder organische Hilfsstoffe im Dämmstoff, insbesondere Stützfasern. Mineralölbasierte Dämmstoffe sind zum Beispiel Dämmplatten aus Polystyrol (EPS und XPS), Polyurethan (PU), Phenolharzschaum oder Dämmschüttungen mit EPS-Granulat.
Nutzen Sie möglichst rasch die produktunabhängige und kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband. Dabei werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen BeraterInnen Ihr gesamtes Sanierungs- bzw. Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).
So kommen Sie zu einer Beratung:
Eine Einzelbauteilsanierung liegt dann vor, wenn maximal ZWEI der folgenden Bauteile saniert werden:
Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden. Wird eine solche Teilsanierung durchgeführt, sind die Mindest-U-Werte einzuhalten. Diese gelten auch für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und/oder Einbau. Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung oder den energetischen Bonus erreicht werden.
| Maximale Energiekennzahlen: U-Werte, HWBRef,RKbzw. fGEE,RK | Max. Darlehenshöhe |
Einzelbauteile bis zu 2 Bauteilen | Mindest-U-Werte: Fenster Uw ≤ 1,1 W/m²K bzw. 1,35 W/m²K** Glastausch Ug ≤ 1,1 W/m²K Außenwand U ≤ 0,25 W/m²K OG-Decke/Dachschräge U ≤ 0,16 W/m²K bzw. 0,15 W/m²K* bzw. 0,20 W/m²K** Kellerdecke/erdberührter Boden U ≤ 0,33 W/m²K bzw. 0,30 W/m²K* bzw. 0,35 W/m²K** * ab 1.1.2021 ** langfristiger Sanierungsplan liegt vor | max. € 15.000,- je Bauteil oder 15% der förderbaren Kosten, max € 2.250,- als Bauzuschuss je Bauteil |
Ein langfristiger Sanierungsplan ist dann gegeben, wenn die oben genannten Bauteile langfristig gesehen ebenso saniert werden und als Ziel eine umfassende Sanierung angestrebt ist. Diese zukünftigen Vorhaben müssen zu diesem Zweck mit den jeweiligen geplanten Maßnahmen nachvollziehbar dargelegt werden (formlose Beilage).
Schaffung von neuem Wohnraum durch Zubau zur thermischen Hülle | Bei der Schaffung von Wohnraum durch Zubau sind die energetischen Anforderungen (U-Werte bzw. HWBRef,RK / fGEE,RK) einzuhalten. | 500 €/m² Nutzfläche, oder 15% der förderbaren Kosten, max € 3.750,- als Bauzuschuss |
Schaffung von neuem Wohnraum durch Einbau in die bestehende Substanz | Beim Einbau gelten die energetischen Anforderungen nur, wenn Bauteile von der Sanierung berührt sind. | 200 €/m² Nutzfläche, oder 15% der förderbaren Kosten, max € 1.500,- als Bauzuschuss |
Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie einen kostenlosen energetischen Befund über die förderfähigen Bauteile und Sie können um Sanierungsförderung ansuchen. Bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt.
Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn zumindest DREI der folgenden Teile gemeinsam saniert werden und die nachstehende energetische Anforderung erfüllt ist: Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden, energetisch relevantes Haustechniksystem.
Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen gemeinsam die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung erreicht werden.
Beim Erreichen der niedrig HWBRef,RK oder fGEE,RK ist eine umfassende Sanierung möglich. Bei der umfassenden Sanierung wird in der Regel das ganze Haus „rundherum“ wärmegedämmt – dafür ist für das gesamte Haus ein niedriger Heizwärmebedarf (HWBRef,RK ) bzw. niedriger Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE,RK) notwendig.
| Maximale Energiekennzahlen: | Max. Darlehenshöhe |
Umfassende Sanierung ab 3 Maßnahmen | HWBRef,RK≤ 21 x (1+2,5xA/V) oder HWBRef,RK≤ 25 x (1+2,5xA/V) und fGEE,RK≤ 1,05 | max. € 50.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max € 7.500,-als Bauzuschuss |
Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke | plus € 5.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss |
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten) | plus € 10.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss |
Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Kaufbonus, Denkmalbonus, Installationsbonus, Ortskernbonus) und zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.
Positiv auf einen niedrigen Heizwärmebedarf wirken sich gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte), eine kompakte Bauweise, und die Südausrichtung des Gebäudes aus. Bei der optionalen Berechnung des Gesamtenergieeffizienzfaktos fGEE,RK wird die Haustechnik inkl. Solarenergie, Photovoltaik und Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung berücksichtigt.
Bei einer Überschreitung der Mindestanforderungen gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu weiteren Maßnahmen schriftlich verpflichten (z.B. zusätzliche Dämmung anderer Bauteile oder höhere Dämmstärken). Sie erhalten dann von uns einen kostenlosen energetischen Befund und können um die Sanierungsförderung ansuchen.
Für allgemeine Fragen zur Wohnhaussanierungsförderung (förderbare Kosten, Förderhöhen, Einkommensgrenzen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143. Das Antragsformular GSGD-Wo/E-49 finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Tel. 0732/7720-14860
Landstraße 45, 4020 Linz
E-Mail: office(at)esv.or.at
Energiespar-Hotline 0800/205 206
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und www.sanierungsscheck23.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264
Förderbare Maßnahmen sind:
Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung
0732 77 20-141 50, wo.post(at)ooe.gv.at
Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden.
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen.
Diese Zuschüsse werden für die Rückzahlung eines Darlehens eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren gewährt.
Die Höhe des Darlehens zu dem Zuschüsse gewährt werden, beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Sanierungskosten, jedoch höchstens
Die förderbaren Sanierungskosten müssen mindestens 50 Euro pro m² sanierter Nutzfläche betragen.
Zusatzförderungen zB Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke erhöht sich das geförderte Darlehen bei einem Verzicht auf diese Dämmstoffe um maximal 20 Euro/m² förderbarer Nutzfläche.
Energetische Mindestanforderungen sind einzuhalten.
www.land-oberoesterreich.gv.at
Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende thermische Sanierungen mit klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.
förderungsfähige | Förderungsbedingungen |
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard |
|
1)spezifischer Heizwärmebedarf Referenzklima (spez. HWBRef,RK in kWh/m2a)
2)Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis
Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam Sanierungsbonus
www.umweltfoerderung.at und www.sanierungsscheck23.at/mgwund im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264
Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe durch Förderanreize.
Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.
Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.
A) bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke plus 5.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 750 € Bauzuschuss
B) bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (ausgenommen erdberührte Dämmschichten) plus 10.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 1.500 € Bauzuschuss
Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro.
Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Anforderungen an den Energiestandard
Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.
| Maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK | Max. Darlehenshöhe |
Standardhaus | HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,85 | max. € 75.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 11.250,- als Bauzuschuss
|
Niedrigenergiehaus | HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,80 | |
Optimalenergiehaus | HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,75 |
Die energetische Mindestanforderung hinsichtlich HWBRef,RK bzw. fGEE,RK des zu fördernden Eigenheims richtet sich nach den energiebezogenen Anforderungen in der Oö. Bautechnikverordnung
Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.
Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photo- voltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).
Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe- Systeme vorzusehen.
Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke | plus € 5.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss |
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten) | plus € 10.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss |
Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Ortskernbonus) finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.
Bei der kostenlosen, produktunabhängigen Energieberatung werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen Berater/innen Ihr gesamtes Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).
Für allgemeine Fragen zur Förderung “Abbruch/Neubau” (Förderhöhen, Einkommensgrenzen, …) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14143; das Antragsformular GSGD-Wo/E-48 finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.
Für weitere Fragen zu den energetischen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Energiespar-Hotline 0800/205 206
Tel. 0732/7720-14860
beratung(at)esv.or.at
Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:
Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m²)
Für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche (beheizt, gekühlt) von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen (wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels etc.), sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen, sofern ein Energieausweis vorhanden ist. Wenn Gebäude von Behörden genutzt werden, muss der Energieausweis im Bereich des Haupteinganges ausgehängt werden. Seit Juli 2015 gilt diese Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m².
Unabhängig vom Energieausweis gibt es eine Reihe von bautechnischen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, z.B.:
Am Deckblatt im Energieausweis für Wohngebäude finden Sie folgende Kennzahlen:
Weitere Details zum Energieausweis finden Sie im Folder "Energieausweis für Gebäude in Oberösterreich".
Diese Förderung des Landes und des Bundes unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, beim Ersatz von fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% bzw. 75% der festgelegten Kostenobergrenze.
Registrierung ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at - Antragstellung VOR Umsetzung
Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich
Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:
Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.
Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).
Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.
Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.
Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen
Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
So kommen Sie zu einer Beratung:
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
Der OÖ Energiesparverband bietet Gemeinden Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den OÖ Energiesparverband.
Mögliche Beratungsthemen können sein:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (DI (FH) Michael Stumptner, Tel. 0732/7720-14864)
Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.
Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.
Gefördert werden Energieeinspar-Contracting-Projekte und Energieanlagen-Contracting-Projekte von OÖ Gemeinden und Unternehmen.
Förderungswerber ist der Contractingnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen, das eine neue Biomasse-Heizzentrale, eine Groß-Solaranlage nutzen oder ein Gebäude sanieren möchte. Die Förderung ist zweckgebunden und dient zur Reduktion der laufenden Zahlungen des Contracingnehmers an den Contractor.
Betreffend Strahlungswinkel und Farbtemperatur ist folgendes einzuhalten:
bis 31.12.2023
Gefördert werden alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden einreichen. Fördergegenstand ist die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.
Serviceteam LED-Systeme: T: 01/31 6 31 -710
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723
Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.
Oberösterreichische Gemeinden
Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND A) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 80% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 15.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND B) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 2.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND C) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Technische Kriterien:
OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at
DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at
Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at
Land OÖ
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft des Bundes – aufbauend auf das langjährige oberösterreichische Kleinwasserkraft-Beratungsprogramm - unterstützt dabei, Investitionen in Richtung Revitalisierung und ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken.
Weitere Information: www.umweltfoerderung.at/betriebe/kleinwasserkraft.html
Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und die Revitalisierung von Klein-Wasserkraftwerken mit einer Engpassleistung bis 2 MW. Ansuchen können natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine etc.), die OeMAG-Investitionsförderung erhalten.
bis 50% der Bundesförderung, max. 200.000 Euro pro Anlage
bis 31. Dezember 2023 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
VOR Umsetzung des Projekts per Antragsformular an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
T: 0732-7720-14501
Gefördert werden Maßnahmen für Beleuchtungsoptimierungen in Betrieben und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen. Einreichen können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam LED-Umstellung: T: 01/31 6 31 -723
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Wärmerückgewinnungen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Wärmerückgewinnungen. Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Kumulierbare Zuschläge:
bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz:
T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung, Einspeisung und Errichtung von Verteilwärmenetze. Einreichen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Serviceteam Wärmeauskopplung: T: 01/31 6 31 -723
Serviceteam Wärmeverteilung und Transport: T: 01/31 6 31 -719
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: T: 01/31 6 31 -723
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Serviceteam Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte: T: 01/31 6 31 -714
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert werden statische Berechnungen: Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen
Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten. Gefördert wird die Maßnahmenkombination von effizienten Wärme- und Kältebereitstellungs- und -verteilsystemen in Form einer Energiezentrale zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme/Prozesskälte, wobei mindestens drei der folgenden fünf Komponenten enthalten sein müssen:
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen
T: 01/31 6 31-723, umwelt(at)kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiezentralen.html
Gefördert werden Investitionen
Serviceteam erneuerbare Prozessenergie für Betriebe
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-723
Information: www.oem-ag.at
Termine für die nächsten Fördercalls finden Sie unter www.eag-abwicklungsstelle.at
Antragstellung WASSERKRAFT bis 2 MW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WASSERKRAFT bis 2 MW
Antragstellung WASSERKRAFT über 2 MW bis 25 MW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WASSERKRAFT über 2 MW bis 25 MW
EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10
OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
Information: www.oem-ag.at
Termine für die nächsten Fördercalls finden Sie unter www.eag-abwicklungsstelle.at
Antragstellung WINDKRAFT 20 kW bis 1.000 kW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WINDKRAFT
EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10
OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
Information: www.oem-ag.at
Termine für die nächsten Fördercalls finden Sie unter www.eag-abwicklungsstelle.at
Antragstellung BIOMASSE bis 50 kWel
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse BIOMASSE
EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10
OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich:
Die Termine für die Ausschreibungen sind:
1. Ausschreibung
Start: 15.10.2022
Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr
2. Ausschreibung
Start: 16.03.2023, 00:00 Uhr
Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr
Serviceteam "Klimafitte Kulturbetriebe"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Insbesondere werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
Des Weiteren wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit gefördert.
Bearbeitungsteam „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-713
Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau mit mind. 6 Nutzeinheiten.
Einreichen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Serviceteam „Sanieren und Energiesparen“ (T: +43 1 /31 6 31-714 104) und www.umweltfoerderung.at bzw. im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Dieses Förderungsangebot wird in Form einer Ausschreibung mit definierten Zeitfenster abgewickelt.
1. Ausschreibung: 17.05.2023 bis 05.10.2023
2. Ausschreibung: Mitte Dezember bis 11.04.2023
Serviceteam "Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723
Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.
Serviceteam "Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723
Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger spielen in Oberösterreich eine bedeutende Rolle.
Neben den oö. Landesförderungen und Förderungen vom Bund gibt es auch Gemeinden, die Energieeffizienz-Maßnahmen, erneuerbare Energie und Elektromobilität fördern. Nähere Information dazu erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
Eine Gesamtübersicht der Energieförderungen in Oberösterreich können Sie downloaden oder nach folgenden Stichworten hier suchen:
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