Wärmepumpen

Wärmepumpen

Mit Hilfe einer Wärmepumpe kann man Umweltwärme aus Erdreich, Grundwasser oder Luft nutzen. Dabei wird Wärme der Umgebung entzogen und mit Hilfe eines Kältekreislaufs auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Für den Betrieb des Kältekreislaufs in der Wärmepumpe ist ein mit Strom angetriebener Kompressor erforderlich. Wärmepumpen dienen u.a. zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser oder Prozesswärme.

Für Wärmepumpen gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

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Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. elektrisch betriebene Wärmepumpen mit weniger als 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714


Gefördert werden

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen

  • thermische Sanierung
  • klimafreundliche Heizung - Anschluss an Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe

Laufzeit

  • Eine Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung mit weniger als 100 kW.  Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) muss gewährleistet sein (Wärmemengenzähler, Stromzähler für Verdichter und Hilfsenergie).
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 20 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 30 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über 200 % ETA s
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung ab 100 kW.  Luftwärmepumpen werden nicht gefördert. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) muss gewährleitet sein (Wärmemengenzähler, Stromzähler für Verdichter und Hilfsenergie).
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 20 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 30 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus: 100 Euro je Prozent über 200 % ETA s
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​