Unterstützungen Energiekosten

Unterstützungen Energiekosten

 

  • Oö. Wohn- und Energiekostenbonus
    Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es - ergänzend zur bereits bestehenden Oö. Heizkosten- und Energiekostenzuschuss Aktion 2022/23 - einen zusätzlichen Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt:
    - Einpersonenhaushalte: 200 Euro
    - Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder unter 18 Jahren: 200 Euro
    - Mehrpersonenhaushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren: 300 Euro
    - Mehrpersonenhaushalte mit 2 Kindern und mehr unter 18 Jahren: 400 Euro

    Der Zuschuss wird einmal pro Haushalt gewährt. Der ständig bewohnte Hauptwohnsitz muss sich im Bundesland Oberösterreich befinden.
    Einkommensgrenze: das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 aller aktuell im Haushalt lebenden Personen darf nachfolgende Werte nicht überschreiten:
    - Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 27.000 Euro
    - Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 65.000 Euro

    Von 3. April bis 30. Juni können rund 290.000 Haushalte in Oberösterreich den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus vollständig online beantragen. Besonders Familien mit Kindern und Alleinerziehende profitieren von in Summe 75,5 Millionen Euro. Eine eigene Hotline des Landes informiert, gleichzeitig unterstützen die Bürgerservicestellen der Gemeinden und Magistrate bei der online Beantragung bzw. beantworten Fragen.

    Bei Fragen zum Antrag finden die Oberösterreicher/innen Informationen inkl. Erklärvideo auf der Website des Landes (www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenbonus.htm), Telefonhotline 050 4250 4250 (Mo-Fr, 8-17 Uhr)
     
  • Mit der sogenannten "Strompreisbremse" wird sichergestellt, dass die Stromkosten für Privathaushalte bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 2.900 kWh anteilig - bei Berücksichtigung des oberen Schwellenwertes - 10 Cent je Kilowattstunde nicht übersteigen, wobei der Förderzeitraum mit Dezember 2022 bis Juni 2024 festgelegt wurde.
    Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: VerbraucherInnen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Stromhändler in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2.900 Kilowattstunden anteilig jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Haushalte mit mehr als 3 Personen werden zusätzlich zur Stromkostenbremse einen "Stromkosten-Ergänzungszuschuss" erhalten (teilweise automatisch bzw. ein Antrag muss dann gestellt werden). Dieser Zuschuss beträgt im Jahr 105 Euro pro Person.

    Zusätzlich werden einkommensschwache Haushalte, die von der GIS-Gebühr befreit sind, zwischen Jänner 2023 und Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75% erhalten.
     
  • Stromkostenzuschuss-Gesetz
    Mit der sogenannten "Strompreisbremse" wird sichergestellt, dass die Stromkosten für Privathaushalte bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 2.900 kWh 10 Cent je Kilowattstunde nicht übersteigen, wobei der Förderzeitraum mit Dezember 2022 bis Juni 2024 festgelegt wurde. Zusätzlich werden einkommensschwache Haushalte, die von der GIS-Gebühr befreit sind, zwischen Jänner 2023 und Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75% erhalten.
     
  • Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich
    Aktion 2021/2022 abgelaufen - alle Haushalte, die bereits im Frühjahr 2022 den Heizkostenzuschuss 2021/22 beantragt haben, bekommen antragslos noch 2022 eine zusätzliche direkte Auszahlung von 200 Euro
    Aktion 2022/2023 erhöhter Zuschuss auf 200 Euro
     
  • Klimabonus & Anti-Teuerungsbonus
    Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich erhalten 500 Euro (250 € Klimabonus plus 250 € Anti-Teuerungsbonus) zur Abfederung der Teuerung. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 250 Euro. Der Anti-Teuerungsbonus (250 €) ist bis zu einer Einkommensteuer-Stufe von 50% steuerfrei.
  • Reduktion der Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf 0,1 Cent/kWh und der Erdgasabgabe von 6,6 Cent pro Kubikmeter auf 1,2 Cent/m3
     
  • Entfall von Ökostromförderbetrag und Ökostromförderpauschale (seit Jahresbeginn): Ersparnis pro Haushalt durchschnittlich 90 - 100 Euro
     
  • Elektro-Gerätetausch für einkommensschwache Haushalte
    Gefördert wird bei armutsbetroffenen Haushalten der Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte gegen energieeffiziente Elektrogroßgeräte.

    Förderungsfähige Geräte: Kühl-/Tiefkühlschränke und Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen
    Zielgruppe der Aktion sind in Österreich lebende, von Armut betroffene Personen, die GIS-gebührenbefreit sind oder einen Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage beziehen.

    Antragstellung im Rahmen einer Erstberatung in den Beratungsstellen der Caritas (österreichweit) oder der Volkshilfe Wien. Weitere Informationen: www.klimafonds.gv.at



Zudem gibt es verschiedene andere neue Unterstützungsmechanismen, z.B.

  • Teuerungsabsetzbetrag
  • Einmalzahlung Familienbeihilfe: Einmalige Auszahlung eine "Sonder-Familienbeihilfe“ von 180 Euro pro Kind (August 22).
  • Familienbonus Plus
  • Kindermehrbetrag
  • Außerordentliche Einmalzahlung/Gutschrift PensionistInnen
  • Einmalzahlung Teuerungsausgleich
  • Valorisierung von Sozialleistungen

Details dazu siehe zB

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​