Solarenergie

Solarenergie

Thermische Solaranlagen wandeln Sonnenenergie in Wärmeenergie um. Diese kann beispielsweise zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder als Prozesswärme genutzt werden. Thermische Solaranlagen werden auch als "Sonnenkollektoranlage" oder "Solaranlage" bezeichnet. Sowohl die Neuerrichtung als auch die Erneuerung von thermischen Solaranlagen sind ein Beitrag zur Energiewende.

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Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an (T: 0732/7720-14389), schicken Sie uns ein E-Mail ( E: office@esv.or.at) oder füllen Sie das Formular aus. Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden

Gefördert werden die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714
•    Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
•    Gemeinden: www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  "Solaranlage ab 100 m2 und Anlagen für Kühlung ": T: 01/31 6 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen < 100 m² Bruttokollektorfläche zur:

  • Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
  • Prozesswärme-Bereitstellung (ab 20 m2 Bruttokollektorfläche)
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung und zur Wärme- und Kältebereitstellung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Förderkriterien

  • Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie
  • Mindestanlagengröße:
    • Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 5 m2 Bruttokollektorfläche und 250 Liter Speichervolumen  
    • Sonstige Einsatzzwecke:
      • 10 m2 Bruttokollektorfläche bei Flachkollektoren
      • 7 m2 bei Vakuumkollektoren
      • 50 Liter Wärmespeichervolumen/m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Nicht gefördert werden Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 20 % der Bundesförderung
    • Neuanlage für sonstige Einzelzwecke: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche zur:

  • Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
  • Prozesswärme-Bereitstellung
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung und zur Wärme- und Kältebereitstellung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.

Förderkriterien

  • Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der "Solar Keymark"-Richtlinie
  • Mindestpufferspeichervolumen: 50 Liter/m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Nicht gefördert werden Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z.B. Schwimmbadabsorber)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 20 % der Bundesförderung
    • Neuanlage für sonstige Einzelzwecke: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Durchführung der Maßnahme (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (z.B. Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Sportstätten"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723

Beachten Sie auch die Förderungen des Landes OÖ für moderne Sportstätteninfrastruktur, über die auch Energieinvestitionen gefördert werden: www.sport-ooe.at


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Kulturbetriebe"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Rettungsorganisationen"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Informationen und Förderkriterien

Serviceteam Wärme- und Kälteversorgung
www.umweltfoerderung.at, T: 01/31631-719

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office@esv.or.at​​​​​​​