Sanierte Gebäude bieten höheren Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit und verursachen geringere Heizkosten. Zudem tragen Sanierungsmaßnahmen zum Klimaschutz bei. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei einem über 20 Jahre alten Gebäude einzelne Sanierungsmaßnahmen notwendig sein können. Auf Grund der raschen Entwicklung bei Baumaterialien und Dämmstandards sind deutliche Einsparungen erzielbar - besonders bei einer umfassenden Sanierung aber auch bei Einzelbauteil-Sanierungen. Egal, ob Fenstertausch, Dämmen der obersten Geschoßdecke, der Außenwände, oder andere Effizienzmaßnahmen, eine thermische Sanierung der Gebäudehülle reduziert Ihre Heizkosten und steigert gleichzeitig die Behaglichkeit in den Wohnräumen.
Im folgenden ein Überblick über Förderungen für Sanierungsmaßnahmen bei Eigenheimen.
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Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen
Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
So kommen Sie zu einer Beratung:
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
Nutzen Sie möglichst rasch die produktunabhängige und kostenlose Energieberatung durch den OÖ Energiesparverband. Dabei werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen BeraterInnen Ihr gesamtes Sanierungs- bzw. Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).
So kommen Sie zu einer Beratung:
Eine Einzelbauteilsanierung liegt dann vor, wenn maximal ZWEI der folgenden Bauteile saniert werden:
Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden. Wird eine solche Teilsanierung durchgeführt, sind die Mindest-U-Werte einzuhalten. Diese gelten auch für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und/oder Einbau. Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung oder den energetischen Bonus erreicht werden.
| Maximale Energiekennzahlen: U-Werte, HWBRef,RKbzw. fGEE,RK | Max. Darlehenshöhe |
Einzelbauteile bis zu 2 Bauteilen | Mindest-U-Werte: Fenster Uw ≤ 1,1 W/m²K bzw. 1,35 W/m²K** Glastausch Ug ≤ 1,1 W/m²K Außenwand U ≤ 0,25 W/m²K OG-Decke/Dachschräge U ≤ 0,16 W/m²K bzw. 0,15 W/m²K* bzw. 0,20 W/m²K** Kellerdecke/erdberührter Boden U ≤ 0,33 W/m²K bzw. 0,30 W/m²K* bzw. 0,35 W/m²K** * ab 1.1.2021 ** langfristiger Sanierungsplan liegt vor | max. € 15.000,- je Bauteil oder 15% der förderbaren Kosten, max € 2.250,- als Bauzuschuss je Bauteil |
Ein langfristiger Sanierungsplan ist dann gegeben, wenn die oben genannten Bauteile langfristig gesehen ebenso saniert werden und als Ziel eine umfassende Sanierung angestrebt ist. Diese zukünftigen Vorhaben müssen zu diesem Zweck mit den jeweiligen geplanten Maßnahmen nachvollziehbar dargelegt werden (formlose Beilage).
Schaffung von neuem Wohnraum durch Zubau zur thermischen Hülle | Bei der Schaffung von Wohnraum durch Zubau sind die energetischen Anforderungen (U-Werte bzw. HWBRef,RK / fGEE,RK) einzuhalten. | 500 €/m² Nutzfläche, oder 15% der förderbaren Kosten, max € 3.750,- als Bauzuschuss |
Schaffung von neuem Wohnraum durch Einbau in die bestehende Substanz | Beim Einbau gelten die energetischen Anforderungen nur, wenn Bauteile von der Sanierung berührt sind. | 200 €/m² Nutzfläche, oder 15% der förderbaren Kosten, max € 1.500,- als Bauzuschuss |
Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen. Im Anschluss erhalten Sie einen kostenlosen energetischen Befund über die förderfähigen Bauteile und Sie können um Sanierungsförderung ansuchen. Bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte wird keine Förderung gewährt.
Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn zumindest DREI der folgenden Teile gemeinsam saniert werden und die nachstehende energetische Anforderung erfüllt ist: Fensterflächen/Haustüre, Dach/oberste Geschoßdecke, Außenwand, Kellerdecke/erdberührter Boden, energetisch relevantes Haustechniksystem.
Wurde das Haus schon durch frühere Wärmedämmmaßnahmen maßgeblich verbessert, könnten auch durch die Sanierung von weiteren Einzelbauteilen gemeinsam die Energiekennzahlen (HWBRef,RK Heizwärmebedarf oder/und fGEE,RK Gesamtenergieeffizienzfaktor) für die umfassende Sanierung erreicht werden.
Beim Erreichen der niedrig HWBRef,RK oder fGEE,RK ist eine umfassende Sanierung möglich. Bei der umfassenden Sanierung wird in der Regel das ganze Haus „rundherum“ wärmegedämmt – dafür ist für das gesamte Haus ein niedriger Heizwärmebedarf (HWBRef,RK ) bzw. niedriger Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE,RK) notwendig.
| Maximale Energiekennzahlen: | Max. Darlehenshöhe |
Umfassende Sanierung ab 3 Maßnahmen | HWBRef,RK≤ 21 x (1+2,5xA/V) oder HWBRef,RK≤ 25 x (1+2,5xA/V) und fGEE,RK≤ 1,05 | max. € 50.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max € 7.500,-als Bauzuschuss |
Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke | plus € 5.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss |
Ökologiebonus | Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten) | plus € 10.000,- oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss |
Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Kaufbonus, Denkmalbonus, Installationsbonus, Ortskernbonus) und zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.
Positiv auf einen niedrigen Heizwärmebedarf wirken sich gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte), eine kompakte Bauweise, und die Südausrichtung des Gebäudes aus. Bei der optionalen Berechnung des Gesamtenergieeffizienzfaktos fGEE,RK wird die Haustechnik inkl. Solarenergie, Photovoltaik und Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung berücksichtigt.
Bei einer Überschreitung der Mindestanforderungen gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu weiteren Maßnahmen schriftlich verpflichten (z.B. zusätzliche Dämmung anderer Bauteile oder höhere Dämmstärken). Sie erhalten dann von uns einen kostenlosen energetischen Befund und können um die Sanierungsförderung ansuchen.
Für allgemeine Fragen zur Wohnhaussanierungsförderung (förderbare Kosten, Förderhöhen, Einkommensgrenzen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143. Das Antragsformular GSGD-Wo/E-49 finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Tel. 0732/7720-14860
Landstraße 45, 4020 Linz
E-Mail: office(at)esv.or.at
Energiespar-Hotline 0800/205 206
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und www.sanierungsscheck23.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264
Förderbare Maßnahmen sind:
Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung
0732 77 20-141 50, wo.post(at)ooe.gv.at
Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden.
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen.
Diese Zuschüsse werden für die Rückzahlung eines Darlehens eines Geldinstitutes mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren gewährt.
Die Höhe des Darlehens zu dem Zuschüsse gewährt werden, beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Sanierungskosten, jedoch höchstens
Die förderbaren Sanierungskosten müssen mindestens 50 Euro pro m² sanierter Nutzfläche betragen.
Zusatzförderungen zB Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe: bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke erhöht sich das geförderte Darlehen bei einem Verzicht auf diese Dämmstoffe um maximal 20 Euro/m² förderbarer Nutzfläche.
Energetische Mindestanforderungen sind einzuhalten.
www.land-oberoesterreich.gv.at
Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende thermische Sanierungen mit klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.
förderungsfähige | Förderungsbedingungen |
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard |
|
1)spezifischer Heizwärmebedarf Referenzklima (spez. HWBRef,RK in kWh/m2a)
2)Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis
Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und www.sanierungsscheck23.at/mgwund im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264
Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe durch Förderanreize.
Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.
Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.
A) bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei Sanierung der gesamten Fassadenfläche und der obersten Geschossdecke plus 5.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 750 € Bauzuschuss
B) bei Sanierung der gesamten Gebäudehülle (ausgenommen erdberührte Dämmschichten) plus 10.000 € förderbares Darlehen bzw. plus 1.500 € Bauzuschuss
Werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um 5.000 Euro.
Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.B. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) muss 0,06 W/mK oder kleiner sein.
Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.
Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.
Ausgaben für
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden
Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.
Ab der Veranlagung 2022 können private Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystems gegen ein klimafreundliches System pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden (genauer als „Topfsonderausgabe“)
Die Berücksichtigung als Sonderausgabe setzt die Bewilligung bzw. Auszahlung einer entsprechenden Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) voraus. Bei nachgewiesenen Ausgaben von mindestens 4.000,- EUR für die thermisch-energetische Sanierung bzw. von mehr als 2.000,- EUR für den Austausch eines fossilen Heizsystems werden jährliche Pauschalbeträge von 800,- EUR bzw. 400,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren berücksichtigt.
Die Förderstelle hat die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Auf Basis der in der Transparenzdatenbank eingepflegten Förderungen erfolgt die automatische Berücksichtigung der Sonderausgaben durch die Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung.
Voraussetzung ist, dass die besagte Förderung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt wurde bzw. muss das entsprechende Förderansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht werden. Wird innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme (thermisch energetische Sanierung bzw. Austausch eines fossilen Heizsystems) gesetzt, so verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre. Bei Zusammentreffen von Maßnahmen, die unterschiedlichen Pauschalsätzen unterliegen, ist zunächst der höhere Pauschalsatz zu berücksichtigen.
Details siehe: www.bmf.gv.at
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