Biomasse

Biomasse

Biomasse in Form von Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz ist eine CO2-neutrale Energieform und trägt damit nicht zum Klimawandel bei. Es gibt am Markt Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen können.

zurück zur Übersicht​​​​​​​ zu Solarenergie​​​​​​​ zu Wärmepumpen  zu Fern- & Nahwärme   zu Energie-Contracting​​​​​​​  zu Prozessenergie


Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an (T: 0732/7720-14389), schicken Sie uns ein E-Mail ( E: office@esv.or.at) oder füllen Sie das Formular aus. Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 - 714


Gefördert werden Holzheizungen

  • ab 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage.

Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  "Kesseltausch/Neuanschaffung  ≥ 100kW bzw. Mikronetz": T: 01/31 6 31-719


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse
  • thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Förderhöhe

  • bis 50 % der Bundesförderung, maximal jedoch 200.000 Euro pro Anlage
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Antragstellung

  • VOR Durchführung der Maßnahme (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2024 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
0732-7720-145 01


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen laut Grundbuch (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaft) bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt (nicht bei Zentralisierung):

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung

Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.


Förderhöhe

  • maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten  
  • Ersatz des fossilen Heizsystems:
    • Fernwärme-Anlagen < 50 kW: 6.500 Euro
    • Fernwärme-Anlagen > 50 ­kW: + 100 Euro für jedes kW über 50 kW
  • Zentralisierung des Heizungssystems:
    • 2.000 Euro pro angeschlossene Wohneinheit
    • 1.000 Euro pro vorbereitetem Wohnungsanschluss
  • Solarbonus: + 400 Euro/m2 (bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage)

Laufzeit

  • bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Antragstellung

  • online ab November 2026

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Kesseltausch
www.sanierungsoffensive.gv.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • Hackschnitzel-Anlagen und Brennwert-Anlagen müssen über einen Pufferspeicher verfügen.
  • Erfüllen der Emissionsgrenzwerte des Österreichischen Umweltzeichens nach der Richtlinie UZ 37 erfüllen
  • Regelmäßige Wartung der Anlage (mind. 1x jährlich für 10 Jahre)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 10 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 20 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus:
      • 750 Euro je Prozent über 90 - 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
      • 1.000 Euro je Prozent über 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von

  • biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden (für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden)
  • innerbetriebliche Mikronetze zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude (für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen)

Förderkriterien

  • Hackschnitzel-Anlagen müssen über einen Pufferspeicher verfügen.
  • Erfüllen der Emissionsgrenzwerte des Österreichischen Umweltzeichens nach der Richtlinie UZ 37 erfüllen
  • Regelmäßige Wartung der Anlage (mind. 1x jährlich für 10 Jahre)
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Basisförderung:
      • 10 % der Bundesförderung bei Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage
      • 20 % der Bundesförderung bei Altanlagen-Tausch - Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage
    • Effizienzbonus:
      • 750 Euro je Prozent über 90 - 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
      • 1.000 Euro je Prozent über 95 % Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung
    • Die Landesförderungen beträgt max. 100 % der Bundesförderung und die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • Basisförderung: 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung).

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Durchführung der Maßnahme (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (z.B. Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Sportstätten"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723

Beachten Sie auch die Förderungen des Landes OÖ für moderne Sportstätteninfrastruktur, über die auch Energieinvestitionen gefördert werden: www.sport-ooe.at


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Kulturbetriebe"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Rettungsorganisationen"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen

  • thermische Sanierung
  • klimafreundliche Heizung - Anschluss an Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Informationen und Förderkriterien

Serviceteam Wärme- und Kälteversorgung
www.umweltfoerderung.at, T: 01/31631-719

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office@esv.or.at​​​​​​​