Biomasse in Form von Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz ist eine CO2-neutrale Energieform und trägt damit nicht zum Klimawandel bei. Es gibt am Markt Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen können.
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Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:
Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.
Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).
Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.
Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.
Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Gefördert werden u.a. die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 - 714
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Serviceteam "Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz": T: 01/31 6 31-719
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.
Die förderungsfähigen Kosten setzten sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Biomasse – KWK und Holgaserzeugung: T: 01/31 6 31-719 und im Informationsblatt zur Förderung
Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:
Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.
Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
0732-7720-145 01
der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.
Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen
Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von biogenen Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen) mit einer Nennwärmeleistung weniger als 100 kW, wobei nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert werden.
Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Zuschuss zu den Investitionen im Ausmaß von 35 % der anrechenbaren Kosten
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