Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Energiewende ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" setzt zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation. Mit dem Gemeinde-Energie-Programm werden die Vorbereitungen und detaillierte technische Analysen für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt sowie Informationsmaßnahmen und Anlagenoptimierungen gefördert.
Für Maßnahmen im Rahmen des Gemeinde-Energie-Programms gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Der OÖ Energiesparverband bietet Gemeinden Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den OÖ Energiesparverband.
Mögliche Beratungsthemen können sein:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (DI (FH) Michael Stumptner, Tel. 0732/7720-14864)
Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.
Oberösterreichische Gemeinden
Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND A) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 80% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 15.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND B) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 2.000 Euro Die Restfinanzierung muss gesichert sein. |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.
Technische Kriterien:
Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details
FÖRDERGEGENSTAND C) | FÖRDERSATZ Land |
Basisförderung | 50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten |
Zuschläge | 10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet. 10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar) |
Maximale Gesamtförderung | 10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort |
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Technische Kriterien:
OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at
DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at
Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at
Land OÖ
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Anfahrt anzeigen