Gemeinde-Energie-Programm

Gemeinde-Energie-Programm

Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Energiewende ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" setzt zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation. Mit dem Gemeinde-Energie-Programm werden die Vorbereitungen und detaillierte technische Analysen für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt sowie Informationsmaßnahmen und Anlagenoptimierungen gefördert.


Für Maßnahmen im Rahmen des Gemeinde-Energie-Programms gibt es folgende Fördermöglichkeiten:


Der OÖ Energiesparverband bietet Gemeinden Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den OÖ Energiesparverband. 


Worüber wird beraten?

Mögliche Beratungsthemen können sein:

  • Sanierung von gemeindeeigenen Gebäuden 
  • Neubau von gemeindeeigenen Gebäuden
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z.B. für Heizung und Warmwasser)
  • Planung und Umsetzung von Energie-Contracting-Projekten
  • Hilfestellung bei Ausschreibungen (Architektur-Wettbewerbe)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (DI (FH) Michael Stumptner, Tel. 0732/7720-14864) 

 


Worum geht es?

Gemeinden nehmen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der oö. Landesenergiestrategie ein. Das Gemeinde-Energie-Programm "GEP" soll zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen in OÖ setzen und einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Fördergegenstand A)
    Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.
  • Fördergegenstand B)
    Informationsmaßnahmen
    der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "A" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.
  • Fördergegenstand C)
    Anlagenoptimierung
    wie
    Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse
    • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen
    • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z.B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
    • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Wie hoch ist die Förderung?

Fördergegenstand A) – Technische Analyse: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND A)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung80% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung15.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

Technische Kriterien:

  • Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse ist eine kostenlose Grobanalyse durch den OÖ Energiesparverband (ESV) durchzuführen.
  • Die detaillierte technische Analyse ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
  • Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Einsparung als auch die Wirtschaftlichkeit der konkreten Maßnahmen enthalten.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand B) – Informationsmaßnahmen: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND B)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung2.000 Euro
Die Restfinanzierung muss gesichert sein.


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.

Technische Kriterien:

  • Auf Einladungen ist das Logo Land OÖ in ausreichender Größe zu platzieren.
  • Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Gemeinde möglich.

 

Fördergegenstand C) – Anlagenoptimierung: Förderungsrelevante Kosten und Details

FÖRDERGEGENSTAND C)FÖRDERSATZ Land
Basisförderung50% der förderungsfähigen energierelevanten Nettokosten
Zuschläge10% für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 € unterschreitet.
10% für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden (Zuschläge kumulierbar)
Maximale Gesamtförderung10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort


Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:

  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inkl. Strom, Gas und Wasser
  • Einbau von hocheffizienten Zirkulationspumpen und Umwälzpumpen
  • Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohrsystemen in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien
     

Technische Kriterien:

  • Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
  • Das Beratungsprotokoll/Konzept dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
  • Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mindestens 5 Jahre, max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage - KEINE Förderung für NEUANLAGEN.
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
  • Die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss entweder
    • im Rahmen einer Beratung durch den OÖ Energiesparverband oder
    • von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt werden
  • Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss eine prognostizierte Energieeinsparung ersichtlich sein.
  • Die Optimierungsmaßnahmen müssen von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt worden sein. [Hinweis: Die durchgeführten Maßnahmen müssen in der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes enthalten sein!]
  • Beratungsprotokoll
  • Umsetzungsprotokoll

Wo erfolgt die Antragstellung?

  • Der Förderungsantrag​​​​​​​ an das Land Oberösterreich ist VOR Durchführung der Maßnahmen im Wege des OÖ Energiesparverbandes einzureichen.
  • Der Förderbetrag wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Abrechnungsunterlagen sowie den Berechnungen der Energieeinsparung ausbezahlt.
  • Laufzeit: bis 31.12.2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)

Weitere Information

OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz
0732-7720-14380, office(at)esv.or.at

DI (FH) Michael Stumptner
Tel. 0732-7720-14864
E-Mail: michael.stumptner(at)esv.or.at

Mag. Christine Öhlinger
Tel. 0732-7720-14861,
E-Mail: christine.oehlinger(at)esv.or.at

Land OÖ​​​​​​​
Direktion Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Abt. Umweltschutz
Kärtnerstraße 10-12, 4021 Linz
0732-7720-14501, foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

 

Weitere Landesförderungen für Gemeinden

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​