Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung muss unterschiedliche Interessen, Anforderungen, Bedürfnisse und Wünsche erfüllen und zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Haushalte berücksichtigen, Die Straßenbeleuchtung ist für bis zu 45 % der gesamten Stromkosten einer durchschnittlichen Gemeinde  verantwortlich und stellt damit einen wichtigen Kostenfaktor in der Gemeinde dar. Neben den Kosten ist auch die Betriebssicherheit ein wichtiges Thema, denn mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage hängen auch Haftungsfragen zusammen.
Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung um mehr als  50 % gesenkt werden. Zwar ist eine moderne, energiesparende Straßenbeleuchtung in der Anschaffung zumeist teurer, auf längere Sicht werden aber damit die Betriebskosten erheblich gesenkt. Zudem wird in der Regel auch die Lichtqualität deutlich verbessert. Hier kann Energie-Contracting einen wichtigen Beitrag leisten.


Der OÖ Energiesparverband bietet Gemeinden Unterstützung bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den OÖ Energiesparverband. 


Worüber wird beraten?

Mögliche Beratungsthemen können sein:

  • Sanierung von gemeindeeigenen Gebäuden 
  • Neubau von gemeindeeigenen Gebäuden
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z.B. für Heizung und Warmwasser)
  • Planung und Umsetzung von Energie-Contracting-Projekten
  • Hilfestellung bei Ausschreibungen (Architektur-Wettbewerbe)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (DI (FH) Michael Stumptner, Tel. 0732/7720-14864) 

 


Gefördert werden

Gefördert werden Energieeinspar-Contracting-Projekte und Energieanlagen-Contracting-Projekte von OÖ Gemeinden und Unternehmen.

Förderungswerber ist der Contractingnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen, das eine neue Biomasse-Heizzentrale, eine Groß-Solaranlage nutzen oder ein Gebäude sanieren möchte. Die Förderung ist zweckgebunden und dient zur Reduktion der laufenden Zahlungen des Contracingnehmers an den Contractor.


Förderkriterien

  • Das ECP fördert:
    • die Finanzierung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Einspar-Contracting, garantierte Einsparung)
    • die Finanzierung von Investitionen zur Errichtung von Energieanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Anlagen-Contracting) sofern hierfür Contracting als Finanzierungsinstrument zum Einsatz kommt und
    • die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes.
  • das förderbare Investitionsvolumen muss mind. 50.000 Euro betragen und ist mit 250.000 Euro begrenzt
  • die geförderte Contracting-Laufzeit ist mit max. 10 Jahren begrenzt

Förderhöhe

  • Fördersatz ist anhängig von der Art des Contractings (Anlagen- oder Einspar-Contracting) und der Contracting-Laufzeit
  • Ergänzende Förderung für Projekte zur Lichteffizienz gemäß „Österreichischem Leitfaden Außenbeleuchtung“ von Oö. Gemeinden
  • Zusatzförderung/Bonus kann bei Straßenbeleuchtungs-Projekten hinsichtlich der Lichtfarbe gewährt werden (Farbtemperatur < 2.000 K)

ECP - Kriterien für den Bonus für Lichteffizienz bei Straßenbeleuchtungen in oö Gemeinden

Betreffend Strahlungswinkel und Farbtemperatur ist folgendes einzuhalten:

  • Bewertet wird jene Ebene der Leuchte, mit der größten Lichtstärke laut Lichtverteilungskurve. In dieser Ebene darf der Abstrahlwinkel bei der maximalen Lichtstärke max. 70 Grad sein
  • Absolut keine Ausstrahlung über 180° (90° in beide Richtungen)
  • Zur Beurteilung ist eine Lichtstärkeverteilungskurve in ausreichend großer Darstellung erforderlich sowie das Datenblatt der Leuchte
  • Maximale Farbtemperatur des Leuchtmittels: 3.000 Kelvin
  • In einer Tabelle sind die Leuchtmittel mit Angabe der Farbtemperatur und des max. Abstrahlwinkels bei der maximalen Lichtstärke übersichtlich aufzulisten; dies sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abrechnung

Laufzeit

bis 31.12.2023


Antragstellung

  • der Förderantrag ist beim OÖ Energiesparverband (mit ECP- Formular) einzureichen

Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, u.a. Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderungsfähige Maßnahmen

  • Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung)

Förderkriterien & Förderhöhe

  • für Mindestinvestitionssummen, Förderkriterien und Förderhöhe siehe:
  • Fördervorrausetzung für Gemeinden: Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten

Antragstellung

  • Optimierung von Beleuchtung: VOR Umsetzung des Projekts (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) (online​​​​​​​)

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -723

 


ECP - Energie Contracting Programm Oberösterreich

  • Das eingereichte Projekt muss die Finanzierung
    • einerenergetischen Sanierung von einem oder mehreren Objekten mittels Contracting durch Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und/oder
    • einer Anwendung von Energietechniken, die erneuerbare Energieträger nutzen, umfassen.
  • Antragsteller ist der Contracting-Nehmer, mit dem der Contractor einen Contracting-Vertrag abgeschlossen hat. Förderbar ist der Contracting-Nehmer; Klein- und Mittelunternehmen und öffentliche Körperschaften sind als Contracting-Nehmer besonders förderungswürdig.
  • Max. Förderhöhe: 75.000 Euro
  • Fördersätze sind abhängig von der Contracting-Laufzeit:
    • Einsparcontracting: max. 40%
    • Anlagencontracting: max. 27%
    • Mindestinvestition: 50.000 Euro; max. 250.000 Euro förderbar
  • Eine mögliche Bundesförderung muss genutzt werden.
  • Details zur Förderung: Energie-Contracting-Programm
  • Zusätzliche Informationen zu Energiecontracting

Umweltförderung: Förderschwerpunkt "Energiesparen"

  • Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung).
  • Einreichen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen bzw. alle österreichischen Gemeinden.
  • Die Förderung beträgt bis zu 35 % (Betriebe) bzw. 18 % (Gemeinden) der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
    Bei Gemeinden ist die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten erforderlich.
  • Antragstellung online unter www.umweltfoerderung.at (Betriebe) bzw.  www.umweltfoerderung.at (Gemeinden)

Allgemeine Info zur Straßenbeleuchtung

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​