Fern- & Nahwärme

Fern- & Nahwärme

Fernwärme ist ein für die Abnehmer einfaches und komfortables System. Wärme, die z.B. bei der Energieumwandlung in Unternehmen oder in Kraftwerken entsteht, wird zumeist für die Raumheizung eingesetzt. Biomasse-Nah- und Fernwärmeanlagen, die z.B. Restholz aus der Forstwirtschaft nutzen, oder Geothermie-Fernwärmeanlagen sind eine gute Alternative zu Einzelheizungsanlagen. Der Vorteil für die Abnehmer ist, dass kein eigener Wärmeerzeuger erforderlich ist, sondern nur eine "Übergabestation", die das Fernwärmenetz mit dem eigenen Wärmeverteilsystem verbindet.

Für den Anschluß an bzw. die Errichtung von Fern/Nahmwärmeanlagen gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

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Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an (T: 0732/7720-14389), schicken Sie uns ein E-Mail ( E: office@esv.or.at) oder füllen Sie das Formular aus. Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714


Gefördert werden

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723



Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen laut Grundbuch (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaft) bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt (nicht bei Zentralisierung):

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung

Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.


Förderhöhe

  • maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten  
  • Ersatz des fossilen Heizsystems:
    • Fernwärme-Anlagen < 50 kW: 6.500 Euro
    • Fernwärme-Anlagen > 50 ­kW: + 100 Euro für jedes kW über 50 kW
  • Zentralisierung des Heizungssystems:
    • 2.000 Euro pro angeschlossene Wohneinheit
    • 1.000 Euro pro vorbereitetem Wohnungsanschluss
  • Solarbonus: + 400 Euro/m2 (bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage)

Laufzeit

  • bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Antragstellung

  • online ab November 2026

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Kesseltausch
www.sanierungsoffensive.gv.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 


Förderkriterien

  • nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 % und Land 40 % vorsieht

Förderhöhe


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen)
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger bis 100 KW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger von mehr als 100 kW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Informationen und Förderkriterien

Serviceteam Wärme- und Kälteversorgung
www.umweltfoerderung.at, T: 01/31631-719


Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 100 kW Nennwärmeleistung.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Informationen und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung, T: 01/31631-714
 


Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen

  • thermische Sanierung
  • klimafreundliche Heizung - Anschluss an Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (z.B. Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Sportstätten"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723

Beachten Sie auch die Förderungen des Landes OÖ für moderne Sportstätteninfrastruktur, über die auch Energieinvestitionen gefördert werden: www.sport-ooe.at


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Kulturbetriebe"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich:

  • Thermische Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
  • Energiesparmaßnahmen (Lüftung, Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Rettungsorganisationen"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723


Gefördert werden

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken"
www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/316 31-723

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office@esv.or.at​​​​​​​