Die Kleinwasserkraft ist eine wichtige Ökostromerzeugungs-Technologie in unserem Land. Durch die Revitalisierung und Modernisierung von Anlagen oder den Neubau kann eine Steigerung der Stromproduktion aus Kleinwasserkraftwerken erreicht werden.
Für die Kleinwasserkraft gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft des Bundes – aufbauend auf das langjährige oberösterreichische Kleinwasserkraft-Beratungsprogramm - unterstützt dabei, Investitionen in Richtung Revitalisierung und ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken.
Weitere Information: www.umweltfoerderung.at/betriebe/kleinwasserkraft.html
Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und die Revitalisierung von Klein-Wasserkraftwerken mit einer Engpassleistung bis 2 MW. Ansuchen können natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine etc.), die OeMAG-Investitionsförderung erhalten.
bis 50% der Bundesförderung, max. 200.000 Euro pro Anlage
bis 31. Dezember 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
VOR Umsetzung des Projekts per Antragsformular an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
T: 0732-7720-14501
Das Land Oberösterreich will die Entwicklung von EEGs vorantreiben und unterstützt daher mit einer neuen Förderung die Entwicklung und Vorbereitung von Energiegemeinschaften.
Gefördert werden Gemeinden, Vereine, Genossenschaften, KMUs und konfessionelle Einrichtungen.
Gefördert werden die für die Errichtung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft notwendigen detaillierten technischen, rechtlichen und ökonomischen Analysen in Oberösterreich (z.B. Kosten für technisch-wirtschaftliche Analysen oder Rechtsberatung).
Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten, die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10%, wenn das Projekt in einer EGEM- oder Klimabündnis-Gemeinde ist.
Vor Beantragung der Förderung ist mit dem OÖ Energiesparverband Kontakt aufzunehmen, der eine kostenlose Grobanalyse durchführt. Dabei werden bereits vorliegende Unterlagen/Konzepte/Untersuchungen oder Analysen berücksichtigt.
Kontaktaufnahme betreffend Förderung: office(at)esv.or.at
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
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