Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (§ 56a EAG):
Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:
Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.
Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).
Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.
Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.
Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp und damit in Zusammenhang errichtete neue Stromspeicher (mind. 0,5 kWh/kWp, max. 50 kWh/Anlage). Die Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern allein ist nicht förderfähig. Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc.
Anträge können online zu den jeweiligen Fördercalls (siehe Förderkalender) eingebracht werden.
EAG-Förderabwicklungsstelle
Kontaktformular, +43 5 787 66 10
OeMAG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
www.oem-ag.at
eag(at)oem-ag.at
Information: www.oem-ag.at
Termine für die nächsten Fördercalls finden Sie unter www.eag-abwicklungsstelle.at
Antragstellung WASSERKRAFT bis 2 MW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WASSERKRAFT bis 2 MW
Antragstellung WASSERKRAFT über 2 MW bis 25 MW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WASSERKRAFT über 2 MW bis 25 MW
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Antragstellung WINDKRAFT 20 kW bis 1.000 kW
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse WINDKRAFT
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Antragstellung BIOMASSE bis 50 kWel
Bitte beachten Sie zum Antragstellungsablauf den
Leitfaden - EAG Investitionszuschüsse BIOMASSE
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