Förderungen für erneuerbare Energie und Heizungstausch nutzen!
Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen! Beim Tausch einer fossilen Heizung auf Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss sowie bei Tausch oder nachträglichem Einbau einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Förderungen. Nutzen Sie auch den Öltank-RAUS-Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe.
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Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen
Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
So kommen Sie zu einer Beratung:
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
Diese Förderung des Landes und des Bundes unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, beim Ersatz von fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% bzw. 75% der festgelegten Kostenobergrenze.
Registrierung ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at - Antragstellung VOR Umsetzung
Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich
Gefördert werden natürliche und juristische Personen (auch Wohnbauträger) und landwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung wird gewährt für den Einbau und die Erneuerung von Biomasseheizungen.
Maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten
Pellets- und Hackgutheizanlagen:
Scheitholzheizung:
Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:
Bonus Tankentsorgung:
Zuschlag/Bonus-Förderung für Private:
Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
0 732 77 20-115 01, lfw.Post(at)ooe.gv.at
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.
Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
bis 31.12.2024 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-735
der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.
Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz.
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-14501
Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.
Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.
Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:
Serviceteam Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Bestandswohngebäuden bis 3 Wohnungen sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01
Gefördert wird im Rahmen der Förderung "raus aus Öl und Gas" die Errichtung einer thermischen Solaranlage gleichzeitig mit dem Tausch des Heizsystems (Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem).
Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.atund im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Ausgaben für
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden
Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.
Ab der Veranlagung 2022 können private Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystems gegen ein klimafreundliches System pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden (genauer als „Topfsonderausgabe“)
Die Berücksichtigung als Sonderausgabe setzt die Bewilligung bzw. Auszahlung einer entsprechenden Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) voraus. Bei nachgewiesenen Ausgaben von mindestens 4.000,- EUR für die thermisch-energetische Sanierung bzw. von mehr als 2.000,- EUR für den Austausch eines fossilen Heizsystems werden jährliche Pauschalbeträge von 800,- EUR bzw. 400,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren berücksichtigt.
Die Förderstelle hat die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Auf Basis der in der Transparenzdatenbank eingepflegten Förderungen erfolgt die automatische Berücksichtigung der Sonderausgaben durch die Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung.
Voraussetzung ist, dass die besagte Förderung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt wurde bzw. muss das entsprechende Förderansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht werden. Wird innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme (thermisch energetische Sanierung bzw. Austausch eines fossilen Heizsystems) gesetzt, so verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre. Bei Zusammentreffen von Maßnahmen, die unterschiedlichen Pauschalsätzen unterliegen, ist zunächst der höhere Pauschalsatz zu berücksichtigen.
Details siehe: www.bmf.gv.at
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