Heizkesseltausch

Heizkesseltausch

Förderungen für erneuerbare Energie und Heizungstausch nutzen!

Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen! Beim Tausch einer fossilen Heizung auf Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss sowie bei Tausch oder nachträglichem Einbau einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Förderungen.

​​​​​​​Zurück zur Übersicht​​​​​​​ zu Solarenergie​​​​​​​  zu Biomasse  zu Fernwärme  zu Wärmepumpe  zu Heizungsoptimierung   


Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Diese Förderung des Landes und des Bundes unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, beim Ersatz von  fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% der festgelegten Kostenobergrenze.

Registrierung ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at - Antragstellung VOR Umsetzung

Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich

  • Nachweis zu den Einkommensverhältnissen: Bezug von Sozialhilfe, GIS Befreiung, Wohnbeihilfe, alternativ Nachweise zum Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebender Personen
  • Meldebestätigung des/der AntragstellerIn
  • Bei anderen Einkommensnachweisen als Sozialhilfe, GIS Befreiung oder Wohnbeihilfe, ist weiters eine Privathaushaltsbestätigung oder Meldebestätigungen aller im Haushalt lebender Personen notwendig

Biomasseheizungen


Gefördert werden

Gefördert werden natürliche und juristische Personen (auch Wohnbauträger) und landwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung wird gewährt für den Einbau und die Erneuerung von Biomasseheizungen.


Förderkriterien

  • Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Gefördert werden nur Heizsysteme, die ausschließlich auf Biomassebasis betrieben werden.
  • Es müssen förderbare Kosten in der Höhe von mind. 4.400 Euro netto vorliegen.

Förderhöhe

Maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten

Pellets- und Hackgutheizanlagen:

  • Erneuerung: 1.400 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900 Euro

Scheitholzheizung:

  • Erneuerung: 1.200 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700 Euro

Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:

  • Erneuerung: 2.700 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200 Euro

​​​​​​​Zuschlag/Bonus-Förderung für Private:

  • Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro
  • Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.

Antragstellung

  • online innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungslegung
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2026

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
0 732 77 20-115 01, lfw.Post(at)ooe.gv.at


Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

​​​​​​​Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: max. 18.000 Euro
  • Scheitholzheizung: max. 16.000 Euro
  • Zuschlagmöglichkeiten, u.a.:
    • Kochgasersatz-Bonus: +1.200 Euro bei gleichzeitiger Umstellung auf E-Herd
    • Bonus Niedertemperatur-Verteilsystem: +4.000 Euro
    • Solarbonus: +2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung

Wärmepumpen


Gefördert wird

der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe.


Förderkriterien

  • Die Wärmepumpe muss eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) bzw.150 % (35° C) aufweisen.
  • Die Wärmepumpe muss über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem EHPA verfügen.
  • Fördervoraussetzung sind Betrieb der Wärmepumpe mit erneuerbarer Strom oder eine mind. 3 kW PV- oder mind. 4 m2 Solarwärme-Anlage
  • Bei Luftwärmepumpen sind die Schallimissonsanforderungen einzuhalten.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.
  • Wenn ein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern in einem Umkreis von max. 35 m technisch/wirtschaftlich möglich ist, wird keine Förderung für Wärmepumpen gewährt.

Förderhöhe

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (max. 1.700 Euro)
  • Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Tiefenbohrung (Erdwärmesonde):
    • wenn ηs ≥ 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 150 % (55° C): 170 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 2.800 Euro)
    • wenn ηs ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 125 % und < 150 % (55° C): 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 1.700 Euro)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen
  • online  (inkl. technischem Datenblatt als Upload)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-13483


Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: max. 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: max. 23.000 Euro
  • Zuschlagsmöglichkeiten, u.a.:
    • Bonus Tiefenbohrung bei Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: +5.000 Euro
    • Kochgasersatz-Bonus: +1.200 Euro bei gleichzeitiger Umstellung auf E-Herd
    • Bonus Niedertemperatur-Verteilsystem: +4.000 Euro
    • Solarbonus: +2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-735


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung

Nah- & Fernwärme-Anschluss


Gefördert wird

der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz.


Förderkriterien

  • Die Wärme muss ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder sonstige Abwärme stammen.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Förderhöhe

  • 140 Euro/kW Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag (maximal 2.800 Euro)
  • max. 50% der förderfähigen Kosten

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen
  • online inkl. technischem Datenblatt als Upload

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-13483

 


Gefördert wird

Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

​​​​​​​Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • max. 15.000 Euro
  • max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten (inkl. Anschlussgebühren)
  • Zuschlagsmöglichkeiten:
    • Kochgasersatz-Bonus: +1.200 Euro bei gleichzeitiger Umstellung auf E-Herd
    • Bonus Niedertemperatur-Verteilsystem: +4.000 Euro
    • Solarbonus: +2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31 -735


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung

Thermische Solaranlagen


Gefördert wird

die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Bestandswohngebäuden bis 2 Wohnungen sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt


Förderkriterien

  • Mindestgröße der thermischen Solaranlage: 4 m2 Bruttokollektorfläche
  • Der solare Ertrag muss erfasst und angezeigt werden.
  • Die Förderung kann unabhängig vom bestehenden Heizsystem beantragt werden.
  • Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.

Förderhöhe

  • abhängig von der Bruttokollektorfläche (bei Erstinstallation):
    • 4 bis 10 m2: pauschal 1.750 Euro
    • 11 bis 19 m2: 175 Euro/m²
    • ab 20 m2: pauschal 3.500 Euro
  • bei Kollektortausch: pauschal 700 Euro
  • max. 50% der förderfähigen Kosten

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026
  • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • nach Durchführung der Maßnahmen
  • online inkl. technischem Datenblatt als Upload

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, T: (+43 732) 77 20-145 01


Gefördert wird im Rahmen der Förderung "raus aus Öl und Gas" die Errichtung einer thermischen Solaranlage gleichzeitig mit dem Tausch des Heizsystems (Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem).


Förderhöhe

  • 2.500 Euro zusätzlich zur Förderung für den Tausch des Heizsystems

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.at​​​​​​​​​​​​​​​​​und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31 -735



Ausgaben für

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden

Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.

Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.

 

Ab der Veranlagung 2022 können private Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystems gegen ein klimafreundliches System pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden (genauer als „Topfsonderausgabe“)
 
Die Berücksichtigung als Sonderausgabe setzt die Bewilligung bzw. Auszahlung einer entsprechenden Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) voraus. Bei nachgewiesenen Ausgaben (abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln) von mindestens 4.000,- EUR für die thermisch-energetische Sanierung bzw. von mehr als 2.000,- EUR für den Austausch eines fossilen Heizsystems werden jährliche Pauschalbeträge von 800,- EUR bzw. 400,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren berücksichtigt.
 
Die Förderstelle hat die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Auf Basis der in der Transparenzdatenbank eingepflegten Förderungen erfolgt die automatische Berücksichtigung der Sonderausgaben durch die Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung.
 
Voraussetzung ist, dass die besagte Förderung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt wurde bzw. muss das entsprechende Förderansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht werden. Wird innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme (thermisch energetische Sanierung bzw. Austausch eines fossilen Heizsystems) gesetzt, so verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre. Bei Zusammentreffen von Maßnahmen, die unterschiedlichen Pauschalsätzen unterliegen, ist zunächst der höhere Pauschalsatz zu berücksichtigen.

Details siehe: www.bmf.gv.at

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​