Photovoltaik wird auf der ganzen Welt zur Stromerzeugung eingesetzt. Seit 1995 wächst der Photovoltaik-Weltmarkt um durchschnittlich mehr als 30 % pro Jahr. Die Systempreise sinken mit zunehmender Anlagengröße in Bezug auf die installierte Leistung. Bei einer Anlagengröße von 10 kWp oder mehr sind die Kosten pro kWp um knapp 60 % geringer als bei einer 1 kWp Anlage.
Grundsätzlich gibt es für Photovoltaik-Anlagen zwei Fördermodelle: den Einspeisetarif, die finanzielle Vergütung pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird und die Investitionsförderung, eine Pauschalbetrag pro installierter Leistung (kWp), der in der Regel nach Anlagenerrichtung ausbezahlt wird.
Unter Photovoltaik (PV) versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie. Die Energieumwandlung erfolgt technisch mittels Solarzellen und Wechselrichter. Der von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom kann entweder vor Ort genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden.
Für die Photovoltaik gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen
Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
So kommen Sie zu einer Beratung:
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
Der letzte Fördercall im Jahr 2022 ist geschlossen. Derzeit sind noch keine Termine für 2023 bekannt.
Information: www.oem-ag.at
Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp und damit in Zusammenhang errichtete neue Stromspeicher (mind. 0,5 kWh/kWp, max. 50 kWh/Anlage). Die Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern allein ist nicht förderfähig. Einreichen können Privatpersonen, Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc.
Für PV-Anlagen in der Kategorie A und Stromspeicher sind fixe Fördersätze pro kWh bzw. kWp festgelegt. Förderanträge, die innerhalb der Einreichfrist eines Fördercalls bei der Förderstelle einlangen, werden nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens gereiht.
Für die PV-Anlagen in den Kategorien B, C und D gibt es höchstzulässige Fördersätze pro kWp. Die FörderwerberInnen geben im Förderantrag ihren Förderbedarf in Euro pro kWp an. Diese eingelangten Förderanträge werden je Kategorie nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs pro kWp gereiht, beginnend mit dem niedrigsten. Ein niedriger Förderbedarf pro kWp führt somit zur Vorreihung.
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at
Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktkosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Für PV-Anlagen werden Marktprämien im Rahmen eine Ausschreibung (mind. 2x/Jahr) ermittelt und als Zuschuss gewährt.
Die Erzeugung von Strom aus neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von jeweils mehr als 10 kWp ist durch Marktprämie förderfähig. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich. Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.
Aktualisierte Informationen (Verordnungen, Ausschreibungen, etc.) im Zusammenhang mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mittels Marktprämie, werden laufend auf der Internetseite der Förderstelle veröffentlicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at
Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft. Die Förderungsaktion ist beendet. Siehe auch www.umweltfoerderung.at.
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Serviceteam Speicher
T: 01/31 6 31-730, speicher@kommunalkredit.at, www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden zur Förderung
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Gegebenenfalls baurechtliche Anzeigepflicht für PV-Anlagen bei der Standortgemeinde beachten. Für PV-Anlagen bis 1.000 kW besteht Anzeigepflicht, wenn
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