Biomasse

Biomasse

Egal, ob Sie eine automatische Holzheizung, eine sichtbare Flamme im Wohnzimmer oder die lang anhaltende Strahlungswärme eines Kachelofens bevorzugen, ob Sie einen Raum oder Ihr gesamtes Haus beheizen möchten, ob Sie Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel verwenden wollen: Es gibt am Markt moderne Heizsysteme mit Biomasse, die diese unterschiedlichen Anforderungen erfüllen können.
Mit einer modernen Biomasseheizung heizen Sie Ihr Zuhause umweltfreundlich und CO2-neutral und nutzen mit dem Brennstoff Holz einen regional verfügbaren Energieträger. Heizen mit Biomasse wird aktuell durch folgende Förderprogramme unterstützt:

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Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Gefördert werden

Gefördert werden natürliche und juristische Personen (auch Wohnbauträger) und landwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung wird gewährt für den Einbau und die Erneuerung von Biomasseheizungen.


Förderkriterien

  • Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Gefördert werden nur Heizsysteme, die ausschließlich auf Biomassebasis betrieben werden.
  • Es müssen förderbare Kosten in der Höhe von mind. 4.400 Euro netto vorliegen.

Förderhöhe

Maximal 50 Prozent der förderungswürdigen Kosten

Pellets- und Hackgutheizanlagen:

  • Erneuerung: 1.400 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Pellets- oder Hackgutheizung: 2.900 Euro

Scheitholzheizung:

  • Erneuerung: 1.200 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine Scheitholzheizung: 1.700 Euro

Landwirtschaftliche Hackgutfeuerungsanlagen:

  • Erneuerung: 2.700 Euro
  • Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) auf eine landwirtschaftliche Hackgutheizung: 3.200 Euro

​​​​​​​Zuschlag/Bonus-Förderung für Private:

  • Erhöhungsbeitrag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen: 5.000 Euro
  • Voraussetzung: Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.

Antragstellung

  • online innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungslegung
  • Laufzeit bis 31. Dezember 2026

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
0 732 77 20-115 01, lfw.Post(at)ooe.gv.at


Gefördert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Biomasseheizanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

​​​​​​​Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Förderhöhe

  • max. 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: max. 18.000 Euro
  • Scheitholzheizung: max. 16.000 Euro
  • Zuschlagmöglichkeiten, u.a.:
    • Kochgasersatz-Bonus: +1.200 Euro bei gleichzeitiger Umstellung auf E-Herd
    • Bonus Niedertemperatur-Verteilsystem: +4.000 Euro
    • Solarbonus: +2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)

Laufzeit

bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel


Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Zur Landesförderung für Biomasse-Einzelanlagen gibt es für Privatpersonen einen Zuschlag für stromerzeugende Biomasse-Stirling-Heizanlagen.


Förderkriterien

Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control bzw. Stromkennzeichnung (Händlermix) für mind. 5 Jahre.


Förderhöhe

5.000 Euro Erhöhungsbeitrag


Antragstellung

Im Rahmen der Antragstellung für Biomasse-Einzelanlagen (online)


Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
T: 0732-7720-11501
lfw.Post(at)ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​