Neubau

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Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben.
Bei der Planung eines energiesparenden Eigenheimes hilft der Energieausweis und die Gesamtenergieeffizienz um den Energiebedarf des neuen Zuhauses zu optimieren. Eine sehr gute Wärmedämmung mit möglichst wärmebrückenfreier Ausführung und einer luftdichten Gebäudehülle machen Ihr Gebäude energiesparend. In Kombination mit einem hocheffizienten alternativen Energiesystem entsteht ein energieeffizientes und nachhaltiges Eigenheim. Zusatzförderungen gibt es z.B. für barrierefreies Bauen.
Folgende Förderungen für die Errichtung eines Eigenheimes gibt es:

zurück zur Übersicht​​​​​​​  zu Sanierung​​​​​​​   zu Abbruch und Neubau​​​​​​​    zu Energieausweis    zu ökologische Dämmstoffe  


Nutzen Sie die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung beim Neubau!

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, wird die kostenlose, produktunabhängige Energieberatung des Energiesparverbandes des Landes OÖ empfohlen: Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns.

Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  

Die Beratungen finden nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 (So erreichen Sie uns) oder telefonisch statt.

Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.

Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

Beispiele für Fragestellungen in der Neubauberatung:

  • Heizsystem
  • Optimale Wärmedämmung
  • Energiekennzahlen und Anforderung an die Wohnbauförderung
  • Bauen mit der Sonne
  • effiziente Elektrogeräte und niedrige Stromkosten
  • Optimierung der  Energiekosten  
  • ökologische Dämmstoffe
  • Wohnraumlüftung
  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie dimensioniere ich PV-Anlage und Speicher?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie binde ich das Elektroauto in das haustechnische System ein?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt (persönlich, online-Besprechung oder telefonisch)

Bedeutung

Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen. Die Wohnbauförderung unterstützt barrierefreie Bauweise durch Förderanreize.


Wie wird gefördert?

Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 5.000 EURO, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird.


Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin für die empfohlene Beratung (Beratungsanfrage)
  2. Schicken Sie einen Bauplan (Kopie), das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Erstellung eines Befundes für barrierefreies Bauen" und einen Energieausweis (falls vorhanden) an
  3. Der OÖ Energiesparverband erstellt nach Prüfung dieser Unterlagen einen kostenlosen Befund.
  4. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  5. Bei Erfüllung der Anforderungen für barrierefreies Bauen wird Ihnen der Befund zugeschickt, den Sie dem Antrag auf Wohnbauförderung beilegen.

 

Kriterien

Für barrierefreies Bauen sind folgende Kriterien zu beachten und zu erfüllen:

1) Zugang und Eingangsebene

Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.

"Barrierefreier" Zugang zur Wohnebene heißt:

  • ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen.
  • die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten.
  • auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrtsbereich vorzusehen. D.h. vor der Türe ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 120 cm bzw. auf der Türaufgehseite ist ein Platz von mindestens 3m² (z.B. 200 cm x 150 cm lt. ÖNORM) sicherzustellen.
  • An der Türdrückerseite ist ein seitlicher Abstand von 50 cm einzuhalten.

Mindestanforderungen an die Rampe:

  • Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.: bei zwei Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht dies einer Rampenlänge von mindestens 6 m).
  • Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.
  • Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von mindestens 150 cm Länge vorzusehen.

In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein.

2) Sanitär- und Badbereich

Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.

Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.

Mindestanforderungen an den Duschbereich:

  • Der Duschplatz kann ausgeführt sein als:
    • eine bodenebene Fläche (max. 3 cm Stufe) mit Gefälle zum Bodenablauf
    • eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt sein muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist
  • Der Duschplatz muss eine Grundfläche von entweder mindestens 150 cm x 150 cm oder 130 cm x 180 cm aufweisen (Der Wendekreis darf sich mit dem Duschbereich überschneiden).

Mindestanforderungen an den WC-Bereich:

  • Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm und vor der WC-Schale mindestens 120 cm.

Empfohlene Raumgröße für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele): siehe Informationsblatt

3) Innentüren:

  • müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben
  • zumindest bei Türen zum Sanitärbereich und zu einem Aufenthaltsraum ist beidseitig ein 1,8 m² (150 cm x 120 cm) großer Platz einzuhalten (oder Vorkehrung für  elektrischen Türöffner)


Weitere Information

OÖ Energiesparverband, office(at)esv.or.at, +43-732-772014860


Energieberatung

Vereinbaren Sie noch heute die für den Erhalt der Wohnbauförderung empfohlene kostenlose Energieberatung!

Energieberatungs-Anfrage

Informationen dazu finden Sie hier.


 

Wie wird gefördert:

  • Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und variabler Verzinsung oder mit einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren und einer Fixverzinsung.
  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 36 % des Zuschusses zu einem Hypothekardarlehen.
  • Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit. Förderaktion 1,5 % p.a. Fixverzinsung (Förderansuchen bis spätestens 31.12.2027)

Für allgemeine Fragen zur Eigenheimneubauförderung (Förderhöhen, Einkommensgrenzen etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143, www.land-oberoesterreich.gv.at.


 

Förderzuschläge

Zusätzlich zur Basisförderung gibt es Zuschläge für barrierefreies Bauen, für Kinder, Reihenhäuser und die Errichtung einer zweiten Wohnung.

Anforderungen für die Zusatzförderung für barrierefreies Bauen:

Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 5.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende  Kriterien zu beachten und zu erfüllen:
a. Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.
b. Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen  darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungs­möglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.
c. Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.
Siehe auch Informationsblatt "Barrierefreies Bauen"​​​​​​​ (pdf-Download)

Wie ist die Vorgangsweise für die Ausstellung eines Befundes für die Zusatzförderung „Barrierefreises Bauen“?

  1. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin für die empfohlene Beratung (Beratungsanfrage)
  2. Schicken Sie einen Bauplan (Kopie), das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Erstellung eines Befundes für barrierefreies Bauen" und einen Energieausweis (falls vorhanden) an
  3. Der OÖ Energiesparverband erstellt nach Prüfung dieser Unterlagen einen kostenlosen Befund.
  4. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  5. Bei Erfüllung der Anforderungen für barrierefreies Bauen wird ihnen der Befund zugeschickt, den Sie dem Antrag auf Wohnbauförderung beilegen.

 

Zusatzförderung für Reihenhäuser & Doppelhäuser

Bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beträgt die Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens 20.000 Euro, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen.

Information:

OÖ Energiesparverband, T: 0800-205 206 oder 0732-7720-14860
Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14143


 

Kostenlose Neubauberatung - Energieberatung für Häuslbauer

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt (persönlich, online-Besprechung oder telefonisch) 
     

Beispiele für Fragestellungen in der Neubauberatung:

  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie dimensioniere ich PV-Anlage und Speicher?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie binde ich das Elektroauto in das haustechnische System ein?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende  und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes  des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns.

  • Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
  • Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.  

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.

Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz möglich.
 
Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!


Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.
 

  • bei einer Person: 50.000 €
  • bei zwei Personen: 85.000 €
  • für jede weitere Person: 7.500 €
  • bei Alimentationszahlungen pro Kind: 7.500 €

Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.


Weitere Informationen

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​