E-PKW: THG-Prämie für CO2-Einsparung
- E-Auto-BesitzerInnen, die an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden (z.B. eigene Wallbox) können CO2-Zertifikate für ihre Ladevorgänge verkaufen.
- Abgewickelt wird dies über Zwischenhändler (z.B. ÖAMTC, EMC), die die THG-Quote oder e-Quote den E-AutobesitzerInnen vergüten.
- Die Prämie wird als Pauschale (für 1.500 kWh) ausbezahlt oder – bei Nachweis der geladenen Energiemenge – kWh-genau abgerechnet.
- Voraussetzungen: 2-spuriges Fahrzeug, Ladung an nicht-öffentlichen Lade-stationen, bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen nur kWh-genaue Abrechnung
- Info: www.umweltbundesamt.at
September 2023
















