Verlängerung der Stromkostenbremse
- Die Stromkostenbremse wird bis 31.12.2024 verlängert.
- Weiterhin werden max. 2.900 kWh gefördert, die Höhe entspricht dem Anteil des Netto-Arbeitspreises, der 10 ct/kWh übersteigt.
- Die Obergrenze des Zuschusses liegt seit 1. Juli bei max. 15 ct/kWh (bisher max. 30 ct/kWh).
- Die Mehrwertsteuer wird vor Abzug des Stromkostenzuschusses berechnet.
- Bei einem Netto-Arbeitspreis von 25 ct/kWh erhalten KundInnen 15 ct/kWh Zuschuss und zahlen brutto 15 ct/kWh (10 ct netto + 5 ct MwSt.).
- Info: www.oesterreich.gv.at
Juli 2024

















