Energieeffizienz-Richtlinie (EED III)

Energieeffizienz-Richtlinie (EED III)


Die neue europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Rolle von Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen als Vorbilder bei der Energiewende – auch wenn dies mit zusätzlichen Anstrengungen verbunden ist.

Was bringt der Artikel 6 der neuen europäische Energieeffizienz-Richtlinie für Gemeinden?

  • Ein verpflichtendes "Inventar" über die beheizten Gemeindegebäude ist anzulegen. Ein Inventar ist eine Bestandsliste der Gemeindegebäude.
  • Eine nachgewiesene Energieeinsparung von jährlich 3% durch Sanierungsmaßnahmen bei den Gemeindegebäuden

Der Energiesparverband des Landes Oberösterreich unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der Energie-Effizienzrichtlinie, z.B. durch Unterlagen mit detaillierten Informationen (Broschüre, pdf)  zum Inventar und zur Sanierungspflicht, mit Seminarangeboten in der Energy Academy www.energyacademy.at und seinem Beratungsangebot für Gemeinden

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
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