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einerenergetischen Sanierung von einem oder mehreren Objekten mittels Contracting durch Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und/oder
einer Anwendung von Energietechniken, die erneuerbare Energieträger nutzen, umfassen.
Antragsteller ist der Contracting-Nehmer, mit dem der Contractor einen Contracting-Vertrag abgeschlossen hat. Förderbar ist der Contracting-Nehmer; Klein- und Mittelunternehmen und öffentliche Körperschaften sind als Contracting-Nehmer besonders förderungswürdig.
Max. Förderhöhe: 75.000 Euro
Fördersätze sind abhängig von der Contracting-Laufzeit:
Einsparcontracting: max. 40%
Anlagencontracting: max. 27%
Mindestinvestition: 50.000 Euro; max. 250.000 Euro förderbar
Eine mögliche Bundesförderung muss genutzt werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung).
Einreichen können Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen bzw. alle österreichischen Gemeinden.
Die Förderung beträgt bis zu 35 % (Betriebe) bzw. 18 % (Gemeinden) der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Bei Gemeinden ist die Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten erforderlich.
Umweltförderung für Betriebe: LED-Systeme im Innenbereich
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen im Innenbereich.
Die Förderung beträgt bis zu 700 €/kW Anschlussleistung (Betriebe) bzw. 420 Euro/kW Anschlussleistung (Gemeinden).
Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen.