Förderungen

Förderungen für Beleuchtungssanierungen



Gefördert werden

Gefördert werden Energieeinspar-Contracting-Projekte und Wärme-Energieanlagen-Contracting-Projekte von OÖ Gemeinden und Unternehmen.

Förderungswerber ist der Contractingnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen, das eine neue Biomasse-Heizzentrale, eine Groß-Solaranlage nutzen oder ein Gebäude sanieren möchte. Die Förderung ist zweckgebunden und dient zur Reduktion der laufenden Zahlungen des Contracingnehmers an den Contractor.


Förderkriterien

  • Das ECP fördert:
    • die Finanzierung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Einspar-Contracting, garantierte Einsparung)
    • die Finanzierung von Investitionen zur Errichtung von Wärme-Energieanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Anlagen-Contracting) sofern hierfür Contracting als Finanzierungsinstrument zum Einsatz kommt und
    • die Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem „Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung“ bei Gemeinden im Rahmen eines Einsparcontracting-Projektes.
  • das förderbare Investitionsvolumen muss mind. 50.000 Euro betragen und ist mit 250.000 Euro begrenzt
  • die geförderte Contracting-Laufzeit ist mit max. 10 Jahren begrenzt

Förderhöhe

  • Fördersatz ist anhängig von der Art des Contractings (Anlagen- oder Einspar-Contracting) und der Contracting-Laufzeit
  • Ergänzende Förderung für Projekte zur Lichteffizienz gemäß „Österreichischem Leitfaden Außenbeleuchtung“ von Oö. Gemeinden
  • Zusatzförderung/Bonus kann bei Straßenbeleuchtungs-Projekten hinsichtlich der Lichtfarbe gewährt werden (Farbtemperatur < 2.400 K)

ECP - Kriterien für den Bonus für Lichteffizienz bei Straßenbeleuchtungen in oö Gemeinden

Betreffend Strahlungswinkel und Farbtemperatur ist folgendes einzuhalten:

  • Bewertet wird jene Ebene der Leuchte, mit der größten Lichtstärke laut Lichtverteilungskurve. In dieser Ebene darf der Abstrahlwinkel bei der maximalen Lichtstärke max. 70 Grad sein
  • Absolut keine Ausstrahlung über 180° (90° in beide Richtungen)
  • Zur Beurteilung ist eine Lichtstärkeverteilungskurve in ausreichend großer Darstellung erforderlich sowie das Datenblatt der Leuchte
  • Maximale Farbtemperatur des Leuchtmittels: 3.000 Kelvin
  • In einer Tabelle sind die Leuchtmittel mit Angabe der Farbtemperatur und des max. Abstrahlwinkels bei der maximalen Lichtstärke übersichtlich aufzulisten; dies sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abrechnung
     

Bei der Planung ist zu berücksichtigen und zu dokumentieren:

  • Prüfung der Notwendigkeit der Beleuchtung
  • Auswahl der Lichtfarbe (Lichtpunkte mit einer Farbtemperatur > 3000K müssen entsprechend begründet werden)
  • Zielgerichtete Beleuchtung
  • Bedarfsgerechte Beleuchtungszeiten (Anpassung des Beleuchtungsniveaus, Nachtabsenkung, Nachtabschaltung).

Laufzeit

bis 31.12.2026


Antragstellung

  • der Förderantrag ist beim OÖ Energiesparverband (mit ECP- Formular) einzureichen

Nähere Information und Förderkriterien


Gefördert werden

Gefördert werden alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden einreichen. Fördergegenstand ist die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam LED-Systeme: T: 01/31 6 31 -710

 


Gefördert werden

Gefördert werden Maßnahmen für Beleuchtungsoptimierungen (zB auch Straßenbeleuchtung). Einreichen können Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen und auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam LED-Umstellung: T: 01/31 6 31 -723

 

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​