Energie-Contracting
Modernste Energie-Investitionen zum Nulltarif und dabei langfristig Kosten sparen wird durch das innovative Finanzierungs- und Betreibermodell "Energie-Contracting" möglich. Ein spezialisiertes Unternehmen, ein Contractor, plant, errichtet und finanziert Energie-Effizienz-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Refinanziert werden diese Investitionen durch die erzielten Energieeinsparungen bzw. aus dem Verkauf von Strom und/oder Wärme.
Man unterscheidet zwischen zwei Energie-Contracting-Arten:
- Beim "Einspar-Contracting" führt der Contractor Energiespar-Maßnahmen durch (z.B. Sanierung der Straßenbeleuchtung), die zu geringeren Energiekosten führen. Aus den erzielten Einsparungen werden die Investitionskosten des Contractors refinanziert.
- Beim "Anlagen-Contracting" plant, errichtet, finanziert und betreibt der Contractor Energieanlagen beim Contractingnehmer. Der Contractor liefert z.B. Strom und Wärme zu einem festgelegten Preis. An Bedeutung gewinnt das Contracting für Biomasseanlagen.
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Was bringt Energie-Contracting?
- Erfolgsgarantie: Der Contractor verpflichtet sich, eine Mindesteinsparung bzw. planbare Energiekosten zu erzielen
- Kapital bleibt im Unternehmen und muss nicht investiert werden, die erzielten Energieeinsparungen kommen – nach Refinanzierung der Investitionen – dem Unternehmen zu Gute
- Der Auftraggeber hat den "Imagegewinn" der modernen Energieanlage
- Professionelle Planung und Errichtung von Energieanlagen bzw. energetischen Verbesserungsmaßnahmen
Wie kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?
Förderungswerber ist der Contractingnehmer, zum Beispiel ein Untermehmen, das eine neue Biomasse-Heizzentrale, eine Groß-Solaranlage nutzen oder ein Gebäude sanieren möchte. Die Förderung ist zweckgebunden und dient zur Reduktion der laufenden Zahlungen des Contracingnehmers an den Contractor.
Das ECP fördert die Finanzierung von Investitionen:
- zur energetischen Sanierung von Gebäuden (Einspar-Contracting) und/oder
- zur Errichtung von Energieanlagen, die überwiegend erneuerbare Energieträger nutzen (Anlagen-Contracting)
- das förderbare Investitionsvolumen muss mind. 50.000 € betragen und ist mit 250.000 € begrenzt
- Einspar- und Anlagen-Contracting wird der Fördersatz aliquot zu den Anteilen an der Bemessungsgrundlage ermittelt.
- Ergänzende Förderung für Projekte zur Lichteffizienz gemäß „Österreichischem Leitfaden Außenbeleuchtung“ von Oö. Gemeinden
- die geförderte Contracting-Laufzeit ist mit max. 10 Jahren begrenzt
- der Förderantrag ist beim OÖ Energiesparverband (mit ECP- Formular) einzureichen
- Laufzeit: 01.01.2016 - 31.12.2020
Nähere Information:
OÖ Energiesparverband, T: 0732-7720-14861
Land OÖ, Abt. Wirtschaft
Energie-Contracting im Wohnbau
Im Rahmen der oö. Wohnbauförderung wird Energie-Contracting im Wohnbau gefördert.
- Anlagencontracting: Gemäß § 3Oö. Neubauförderungs- Verordnung 2009 wird bei Energie-Contracting das Förderdarlehen um 20 Euro je m² Wohnnutzfläche bei der Errichtung einer Biomasse- Heizanlage und um 20 Euro je m² Wohnnutzfläche bei Errichtung einer Solaranlage erhöht.
Nähere Informationen: Land Oberösterreich, Abteilung Wohnbauförderung